Krankengeld

Wenn Sie infolge einer Krankheit nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel für die Dauer von sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Anschließend erhalten Sie Krankengeld von uns, damit Sie weiterhin finanziell abgesichert sind und Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Hinweis: Auch wenn Sie ein krankes Kind haben, unterstützen wir Sie, wenn Sie wegen dessen Betreuung nicht zur Arbeit gehen können. Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie hier.

Wenn Sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig sind, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel für die Dauer von 6 Wochen Ihr Gehalt weiter. Sofern Sie daran anschließend weiter arbeitsunfähig sind, erhalten Sie von uns Krankengeld.

Das Krankengeld wird ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt. Die kalendertägliche Höhe beträgt 70 % Ihres letzten (fest vereinbarten, regelmäßigen, beitragspflichtigen und bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigungsfähigen) Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 % Ihres Nettoentgelts. Davon sind noch Beiträge zur Pflegeversicherung und ggf. zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzuziehen. In der Krankenversicherung sind Sie beitragsfrei weiter versichert.

Das Krankengeld wird zunächst steuerfrei ausbezahlt. Allerdings wird es vom Finanzamt bei der Festsetzung Ihres Steuersatzes angerechnet.

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Unsere Service-App steht Ihnen in den gängigen App-Stores von Apple und Google zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die App keine gerooteten Geräte unterstützt. Erforderlich ist iOS 9.0 bzw. Android 5.0 oder eine neuere Version. Den Zugang zur Online-Geschäftsstelle erreichen Sie hier. Bei erstmaliger Registrierung werden Sie anschließend durch den Anmeldevorgang geführt.

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