Der Tripletest ist eine Blutuntersuchung im Rahmen der pränatalen Diagnostik. Aufgrund der Ergebnisse des Tripletests lassen sich bestimmte Wahrscheinlichkeiten auf Chromosomenstörungen beim Baby ableiten.
Der Tripletest wird als Zusatzleistung für Risikoschwangere im Rahmen der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") bezahlt.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie z. B. einem Tripletest, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegen zu wirken. Beispielsweise für den Tripletest bei Risikoschwangeren.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung sind eine ärztliche Empfehlung oder Kopie des Mutterpasses mit dem Vermerk "Risikoschwangerschaft", die Rechnungen und die aktuelle Bankverbindung bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift notwendig.
Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.
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