Krankenhausbehandlung

Wenn Sie eine Krankenhausbehandlung benötigen, stehen Ihnen bundesweit rund 2.000 Vertragskrankenhäuser zur Verfügung. Die Behandlung umfasst alle Leistungen, die für Ihre medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu gehören
u. a. die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Unterkunft und Verpflegung.

Die Krankenhausbehandlung wird über die elektronische Versichertenkarte / Einweisung des behandelnden Arztes abgerechnet. Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung zahlen Versicherte ab 18 Jahren innerhalb eines Kalenderjahres eine Zuzahlung in Höhe von täglich 10 EUR (für maximal 28 Tage) an das Krankenhaus. Hierzu erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns, sobald das Krankenhaus die Behandlung mit uns abgerechnet hat.

Wahlleistungen werden von uns nicht übernommen.

Sofern Sie Auskünfte zur Mitaufnahme einer Begleitperson wünschen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Sollte ein Krankenhaus (z. B. aus dem Bundesland Berlin) eine Kostenübernahmeerklärung wünschen, bitten wir Sie ebenfalls, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen.

Hilfe bei der Auswahl einer geeigneten Klinik erhalten Sie hier.

Tipp: Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein-/Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung) können Sie über eine entsprechende private Zusatzversicherung abdecken. Eine private Zusatzversicherung kann jedoch nicht bei uns abgeschlossen werden.

Der Wunsch nach einem Familienzimmer im Rahmen einer Entbindung (Daddy-In oder Rooming-In) ist für uns sehr gut nachvollziehbar. Kosten hierfür können wir jedoch nicht übernehmen.

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