Ultraschalluntersuchungen Schwangerschaft (zusätzlich)

Mehrleistung

Als werdende Mutter möchten Sie sich bestmöglich auf die Geburt Ihres Kindes vorbereiten. Hierbei unterstützen wir Sie sehr gern. Im Rahmen der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") erstatten wir Kosten für eine Vielzahl von Untersuchungen. Hierunter fallen zum Beispiel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (ebenso 3D- oder Farbultraschall).

Ergänzende Ultraschalluntersuchungen werden als satzungsgemäße Zusatzleistung bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") bezahlt. 

Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie etwa zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen (auch 3D- und Farbultraschall), zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.

Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegen zu wirken. Beispielsweise Ultraschalluntersuchungen für Frauen mit ärztlich diagnostiziertem erhöhten medizinischen Risiko hinsichtlich der körperlichen Fehlbildungen ihres ungeborenen Kindes (sofern es keine Leistung nach den Mutterschafts-Richtlinien ist).

Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.

Zur Kostenerstattung sind eine ärztliche Empfehlung, die Rechnungen und die aktuelle Bankverbindung bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift notwendig.

Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.

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