Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine sehr persönliche Entscheidung und bedarf einer Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine Beratungsstelle. In welchem Umfang die Kosten für einen Abbruch der Schwangerschaft von uns übernommen werden und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, können Sie hier nachlesen.
Medizinische oder kriminologische Gründe
Dem Grunde nach ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn ein Arzt medizinische oder kriminologische Gründe dafür feststellt. Die Kosten für den Abbruch können in diesen Fällen über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Medizinische Gründe liegen vor, wenn
Kriminologische Indikationen liegen vor, wenn
Beratungsregelung
Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt darüber hinaus auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter folgenden Bedingungen straffrei:
Kostenübernahme
Eine Kostenübernahme für einen rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch ist möglich, wenn aufgrund der persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse die finanzielle Belastung für die Schwangere nicht zumutbar ist.
Auf Antrag bei der Krankenkasse kann geprüft werden, ob die gesetzlichen Einkommensgrenzen (2024: mind. 1.446 EUR) überschritten werden. Liegt das Einkommen unterhalb der Grenzen, stellen wir eine Kostenübernahmeerklärung aus. Die Kostenübernahme kann zudem nur erfolgen, wenn sie vor der Durchführung des Abbruchs ausgestellt wurde.
Sofern Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschiedenen haben, bitten wir Sie, sich für die nächsten Schritte hier mit uns in Verbindung zu setzen.
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