Schutzimpfungen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um sich vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut erstellt die Impfpläne für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Diese Empfehlungen werden ständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.

Wir übernehmen die Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen nach der STIKO , für Erwachsene ebenso wie für Kleinkinder (u. a. gegen Diphtherie, Kinderlähmung, Tetanus, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten). 

Die Abrechnung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.

Bei der (nicht berufsbedingten) Grippeschutzimpfung (Influenza) übernehmen wir bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres anteilmäßig die Kosten für eine Schutzimpfung auch für Personen, bei denen keine besondere Indikation nach den Schutzimpfungsrichtlinien vorliegt.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da die Grippeschutzimpfung nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet* werden kann, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff.

Je Impfserum erstatten wir 80 % der Kosten, zusätzlich werden die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen. Für weitere vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift mit.

Hinweis: Wir erstatten auch den 4-fach-Impfstoff.

* Ab dem 60. Lebensjahr gilt die Grippeschutzimpfung wieder als jährliche Standardimpfung, die über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet wird.

Wir übernehmen auch anteilig die Kosten für eine (nicht berufsbedingte) FSME-Impfung auch für Personen, die nicht den Nachweis erbringen, in FSME-Risikogebieten einer besonderen Zecken-Exposition ausgesetzt zu sein.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da die FSME-Impfung nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden kann, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff.

Je Impfserum erstatten wir 80 % der Kosten, zusätzlich werden außerdem die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen. Für weitere vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift mit.

Wir übernehmen zusätzlich zu den Regelimpfungen anteilig die Kosten für die  (nicht berufsbedingten) HPV-Impfung auch für Männer und Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren. 

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da die HPV-Impfung nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden kann, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff.

Je Impfserum erstatten wir 80 % der Kosten, zusätzlich werden außerdem die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen. Für weitere vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift mit.

Hinweis: Die STIKO am Robert-Koch-Institut, die für die bundesweiten Impfempfehlungen verantwortlich ist, empfiehlt die HPV-Impfung zurzeit für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren. Sinnvoll ist die Impfung dann, wenn noch keine HPV-Infektion vorliegt. 

Mädchen und Jungen, die noch nicht geimpft wurden, können die Impfung aber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachholen, so die STIKO. Um einen sicheren Impfschutz aufzubauen, sind drei Impfungen in die Muskulatur erforderlich. Die zweite Injektion erfolgt zwei, die dritte sechs Monate nach der Erstimpfung.

Die Abrechnung für die oben genannte Impfung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Für Sie entstehen keine Kosten.

Eine Kostenübernahme der HPV Impfung als Kassenleistung ist außerhalb der Altersgrenzen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) nicht möglich. Wenn Sie zudem älter als 26. Jahre sind, besteht somit auch kein Anspruch auf die Kostenübernahme HPV Impfung im Rahmen unserer Satzung.

Meningokokken-B-Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 18.01.2024 die Empfehlung zur Kostenübernahme der Meningokokken-B-Impfung für Kinder und Säuglinge bis 5 Jahren ausgesprochen. Die Impfungen sollten im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erfolgen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden.

Da die Meningokokken-B-Impfung noch nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden kann, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff. Eine Erstattung ist allerdings nur im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres möglich.

Je Impfserum erstatten wir 80 % der Kosten, zusätzlich werden außerdem die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen. Für weitere vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte zur Erstattung ein und teilen uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung, bestätigt durch Ihre Unterschrift, mit.

Meningokokken-C-Impfung
Wir übernehmen die Kosten für die Meningokokken-C-Impfung für Kinder im zweiten Lebensjahr, also ab dem 13. Lebensmonat bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Meningkokokken-Impfung gegen die Serogruppen A, C, W135 und Y
Die Kosten für diese Impfung übernehmen wir nur für Personen, die ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Meningokokken-Erkrankungen oder für schwere Verläufe haben.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff (Impfstoff Shingrix) als Standardimpfung. Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen.

Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:

  • Angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Die Gürtelrose-Impfung wurde ab dem 01.05.2019 für die o.g. Personengruppen in die Schutzimpfungs-Richtlinie mit aufgenommen. Somit ist eine Direktabrechnung des Impfstoffes als Standardimpfung über die elektronische Gesundheitskarte möglich. 

Eine Kostenübernahme außerhalb der STIKO-Empfehlungen, sowie auf dem Erstattungsweg für privat in Rechnung gestellte Leistungen (Privatrezept, Privatrechnung) ist nicht möglich.

Hintergrund:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut Berlin erstellt die Impfpläne für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Diese Empfehlungen werden ständig überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Der STIKO übergeordnet steht die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 20i Abs. 1 SGB V.

Die Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut gemäß § 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesundheit (§ 20i Abs. 1 Satz 3 SGB V).

Sie konkretisiert den Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.

Die Richtlinie einschließlich ihrer Anlagen ist für die Vertragspartner nach § 132e SGB V (Krankenkassen und deren Verbände, Kassenärztliche Vereinigungen, Vertragsärzte, geeignete Ärzte, deren Gemeinschaften, ärztlich geleitete Einrichtungen und der öffentliche Gesundheitsdienst) sowie für die Versicherten verbindlich.

Wir übernehmen die Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen nach der STIKO am Robert Koch-Institut Berlin für Kinder und Erwachsene, welche in der Schutzimpfungs-Richtlinie aufgeführt werden. Die Abrechnung aller Standardimpfungen gemäß STIKO Empfehlungen erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte.

Über die "allgemeinen Schutzimpfungen" hinaus übernehmen wir die Kosten für Schutzimpfungen, die bei einem nicht berufsbedingten Auslandsaufenthalt vom Auswärtigen Amt empfohlen werden. Die Empfehlungen können Sie bei den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen einsehen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lassen.

Da diese Impfungen nicht über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden können, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff. 

Bitte reichen Sie uns die Rechnungen und quittierten Rezepte mit Angabe des Reiselandes sowie Ihrer aktuellen Bankverbindung, bestätigt durch Ihre eigenhändige Unterschrift, zur Erstattung ein. 

Je Impfserum erstatten wir 80 % der Kosten, zusätzlich werden außerdem die ärztlichen Kosten in Höhe von 100 %, maximal jedoch 7,50 EUR je Impfung, übernommen. Für weitere vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.

Laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut gibt es keinerlei Empfehlungen für eine Impfung gegen Harnwegsinfektionen (Impfstoff StroVac).

Eine Kostenübernahme einer solchen Impfung durch uns ist daher leider nicht möglich. Dies gilt auch für die begleitende Verabreichung der Impfung (Impfleistung).

Sollten Sie eine berufsbedingte Schutzimpfung benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit uns unter der Telefonnummer 0261 94143 - 290 in Verbindung.

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