Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung nutzbringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheitswesen vor. Ziel der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern sowie die Rolle der Patienten zu stärken.
Fehlermeldung beim Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte
Zurzeit kommt es bei verschiedenen Leistungserbringern immer wieder zu dem Umstand, dass gerade seit Anfang Dezember 2021 neu ausgestellte elektronische Gesundheitskarten nicht eingelesen werden können.
Wichtig für Sie: Ihre neu ausgegebene eGK ist in der Regel fehlerfrei.
Vielmehr müssen alle Konnektoren (Kartenlesegeräte) der Leistungserbringer, in die Ihre Karte zum Einlesen eingesteckt wird, regelmäßig einem Update unterzogen werden. Zu diesem Update sind die Praxen verpflichtet. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, sind vor allem kürzlich ausgestellte eGK´n nicht einlesbar. Auch die Ausstellung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte würde an dieser Stelle nicht zum Erfolg führen.
Gerne können Sie sich diesbezüglich telefonisch an uns wenden.
Ihre Debeka BKK
Aktuell sind Ihre Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum und Anschrift), Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus gespeichert. Weitere Funktionalitäten wie beispielsweise das Speichern Ihrer Notfalldaten oder Ihres Medikationsplans sollen schrittweise realisiert werden.
Bitte nutzen Sie stets die neueste, von uns bereitgestellte, elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ältere Karten sind nach Ausstellung einer neuen eGK nicht mehr gültig und können daher nicht mehr eingesetzt werden.
Durch das Foto kann vermieden werden, dass Dritte Ihre eGK missbrauchen, um in Ihrem Namen medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nur Jugendliche unter 15 Jahren und Versicherte, die nicht bei der Erstellung des Fotos mitwirken können (z. B. bettlägerige Personen), benötigen kein Foto.
Mit unserer digitalen Fotokabine können Sie Ihr Foto für Ihre neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) ganz einfach online einreichen. Nehmen Sie entweder ein neues Foto mit Ihrem Smartphone auf oder verwenden Sie ein bereits vorhandenes Foto.
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Die EHIC berechtigt zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im europäischen Ausland. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedsstaates als medizinisch notwendig erweisen. Sie können dort zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die EHIC ist in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.
Hier können Sie sich gerne an uns wenden - wir sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr für Sie da.
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