Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung nutzbringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheitswesen vor. Ziel der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern sowie die Rolle der Patienten zu stärken.
Fehlermeldung beim Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte
Zurzeit kommt es bei verschiedenen Leistungserbringern immer wieder zu dem Umstand, dass gerade seit Anfang Dezember 2021 neu ausgestellte elektronische Gesundheitskarten nicht eingelesen werden können.
Wichtig für Sie: Ihre neu ausgegebene eGK ist in der Regel fehlerfrei.
Vielmehr müssen alle Konnektoren (Kartenlesegeräte) der Leistungserbringer, in die Ihre Karte zum Einlesen eingesteckt wird, regelmäßig einem Update unterzogen werden. Zu diesem Update sind die Praxen verpflichtet. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, sind vor allem kürzlich ausgestellte eGK´n nicht einlesbar. Auch die Ausstellung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte würde an dieser Stelle nicht zum Erfolg führen.
Gerne können Sie sich diesbezüglich telefonisch an uns wenden.
Ihre Debeka BKK
Aktuell sind Ihre Stammdaten (z. B. Name, Geburtsdatum und Anschrift), Ihre Versichertennummer und Ihr Versichertenstatus gespeichert. Weitere Funktionalitäten wie beispielsweise das Speichern Ihrer Notfalldaten oder Ihres Medikationsplans sollen schrittweise realisiert werden.
Bitte nutzen Sie stets die neueste, von uns bereitgestellte, elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ältere Karten sind nach Ausstellung einer neuen eGK nicht mehr gültig und können daher nicht mehr eingesetzt werden.
Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Kein Lichtbild ist notwendig für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können.
Sie können Ihr Lichtbild direkt hochladen, sobald wir Ihren Antrag auf Versicherung in der Debeka BKK geprüft und Sie von uns ein Begrüßungsschreiben erhalten haben. In diesem Begrüßungsschreiben erhalten Sie die Daten, die zum Hochladen Ihres Lichtbildes notwendig sind.
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Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Die EHIC berechtigt zur Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im europäischen Ausland. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedsstaates als medizinisch notwendig erweisen. Sie können dort zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die EHIC ist in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.
Dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Mitarbeiter/innen unter der
Telefonnummer 0261 94143 - 0.
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