Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen und kann von allen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, in Anspruch genommen werden.
Der zweckgebundene Entlastungsbetrag beträgt 125,00 EUR pro Monat und kann eingesetzt werden:
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen beispielsweise die Unterstützung bei Hobby und Spiel (z. B. Musik hören, Zeitung lesen, Gesellschaftsspiele spielen etc.), die Unterstützung bei Spaziergängen in der näheren Umgebung, die Begleitung zum Gottesdienst oder die Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten.Gerne können Sie mit unseren Pflegesachbearbeiterinnen und Pflegesachbearbeitern gemeinsam erörtern, wie der Einsatz des Entlastungsbetrags in Ihrer Situation am besten erfolgen kann. Alternativ steht Ihnen auch im Rahmen der Pflegeberatung unser Partner spectrumK mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Montag bis Sonntag rund um die Uhr kostenfrei unter der Rufnummer 0800 - 7237267 beratend zur Seite. Nähere Informationen zum Thema Pflegeberatung finden Sie gleich hier.
Tipp: Beträge, die im laufenden Monat nicht verbraucht werden, übertragen wir ganz einfach für Sie in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres. Sollte der jeweilige Leistungsbetrag auch in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, dann kann der offene Betrag in das darauf folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Stichtag ist der 30. Juni eines Jahres.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
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