Wenn aus zwingenden medizinischen Gründen, wie etwa Rettungs- oder Krankentransport, Fahrten zur Dialyse oder Chemotherapie, Fahrkosten anfallen, werden diese von uns getragen.
Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können in Ausnahmefällen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung.
Der Behandlungsort muss die nächsterreichbare, geeignete Behandlungsmöglichkeit für Sie darstellen. Auch bei ambulanten Behandlungen (z. B. bei Dialyse oder in besonderen Ausnahmefällen) werden Fahrkosten übernommen, diese sind jedoch meist vorab zu genehmigen. Als Zuzahlung sieht der Gesetzgeber 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR der Kosten je Fahrt vor.
Den Antrag auf Fahrkostenerstattung finden sie hier.
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