Versichert in der Ausbildung

Mit dem Start ins Berufsleben beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Auf diesem Weg begleiten wir Dich als gesetzliche Krankenkasse gerne.

Dein Weg zur Krankenversicherung für Auszubildende auf einen Blick

  • Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse oder Krankenkassenwechsel
  • Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber
  • Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildende bei der gewählten Krankenkasse an
  • Arbeitgeber berechnet Beiträge und führt diese an die Krankenkasse ab

Deine Kranken- und Pflegeversicherung im Detail:

Sobald Du in ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBIG) startest, bist Du grundsätzlich versicherungspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zu Beginn Deiner Ausbildung bist Du daher verpflichtet eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Entscheidest Du Dich für eine Mitgliedschaft bei uns übersenden wir Dir für den Ausbildungsbetrieb eine Mitgliedsbescheinigung. Diese legst Du bitte der Personalabteilung vor Beginn der Ausbildung vor.

Hinweis: Als Azubi unterliegst Du auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, wenn Dein Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR nicht übersteigt.

Beiträge

Die Höhe Deiner Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung errechnen sich prozentual aus Deinem Arbeitsentgelt. Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge paritätisch. Das heißt, dass Dein Arbeitgeber die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge übernimmt.

Dein Ausbildungsbetrieb überweist auch Beiträge für Deine spätere Altersabsicherung und für die Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit an die Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet als sog. Einzugsstelle die Beiträge an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Bundesagentur für Arbeit,  weiter.

Achtung: Es gilt eine Sonderregelung für Auszubildende, deren Monatsverdienst weniger als 325 EUR beträgt. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber den kompletten Beitrag allein.

Kunden- center
Kundencenter
(0261) 94143 - 0
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr
Leistungs- und Versicherungsfragen
Gesundheits- beratung
Gesundheitsberatung
0800 3000 440 Mo. - Fr. 08.00 - 20.00 Uhr Medizinische Fragen
Ihr
Anliegen

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×