Vorsorgeleistungen dienen dazu, Ihre Gesundheit zu erhalten oder sie wieder herzustellen.
Wir können eine ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort gewähren, wenn die ambulante Krankenbehandlung am Wohnort nicht ausreicht.
Ambulante Vorsorgeleistungen werden in anerkannten Kurorten erbracht. Im Mittelpunkt stehen kurortspezifische Angebote wie Heilquellen, Reiz- oder Hochgebirgsklima und eine kurzärztliche Behandlung. Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung wirken unterstützend.
Unter kurärztlicher Leitung kommen dabei folgende Behandlungselemente zur Anwendung: ärztliche Hilfe, Beratung, Motivierung und ggf. Behandlung einschließlich Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Maßnahmen der physikalischen Therapie ggf. unter Nutzung ortsgebundener und ortsspezifischer Heilmittel.
Ihre Vorteile bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Unsere Leistung „ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“ in Anspruch nehmen
Was Sie noch wissen sollten
Die Wiederholung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten innerhalb von drei Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Versicherte ab 18 Jahren 10 % von den Kosten der therapeutischen Anwendungen sowie 10 EUR je Verordnung. Auch für die Arznei- und Verbandmittel besteht eine gesetzliche Zuzahlung.
Wir können eine stationäre Vorsorgeleistung gewähren, wenn die ambulante Krankenbehandlung am Wohnort und die ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort nicht ausreichen.
Stationäre Vorsorgeleistungen werden in Kliniken erbracht, die einen Versorgungsvertrag für Vorsorgeleistungen mit den Krankenkassen abgeschlossen haben.
Die ständige ärztliche Betreuung, die hohe Therapieintensität sowie Unterbringung und Verpflegung sind wesentliche Merkmale der stationären Vorsorgeleistung. Sie kann erbracht werden, wenn die Krankenbehandlung am Wohnort oder die ambulante Vorsorgeleistung in einem Kurort nicht durchführbar oder nicht ausreichend ist, die Notwendigkeit eines strukturgebenden Rahmens einer stationären Einrichtung oder die engmaschige ärztliche Kontrolle erforderlich ist
Unsere Leistung „stationäre Vorsorgeleistungen“ in Anspruch nehmen
Was Sie noch wissen sollten:
Die Wiederholung von stationären Vorsorgeleistungen innerhalb von vier Jahren nach der Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen (Vorleistungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Informationen zur gesetzlichen Zuzahlung
Für stationäre Vorsorgeleistungen gilt eine Zuzahlung von 10 EUR je Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahre.
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