Als Versicherte der Debeka BKK sind Sie automatisch auch in unserer Pflegekasse versichert. Die Leistungen sind im Pflegefall zu beantragen und umfassen Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, vollstationäre Pflege, Entlastung im Alltag sowie ergänzende Leistungen wie Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel und auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen.
In fast allen Bundesländern haben die Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den Sozialhilfeträgern so genannte Pflegestützpunkte errichtet. Das sind unabhängige Auskunfts- und Beratungsstellen rund ums Thema Pflege, Versorgung und Betreuung sowie weiterer Unterstützungsangebote. Hier erhalten Pflegebedürftige, Angehörige und andere interessierte Personen kompetente Auskünfte und Beratungen bis hin zur Koordination erforderlicher Leistungen im Einzelfall. Unter folgendem Link finden Sie im Internet weitere Informationen zu Pflegestützpunkten.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Es werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Die neu konzipierte Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung misst den Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Modulen und führt diese auf Grundlage einer differenzierten Gewichtung zu einer Gesamtbewertung (Gesamtscorewert) zusammen. Hieraus leitet sich dann die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ab.
Folgende Module werden in der Begutachtung der Medizinischen Dienste erfasst:
Der Betrag ist ein zweckgebundener Zuschuss zu bestimmten Sachleistungen, die der Entlastung der Pflegepersonen sowie Angehörigen und/oder zur Förderung der Selbstständigkeit dienen.
Jeder ambulante Pflegedienst kann jetzt neben körperlicher Pflege und Hilfe bei der Haushaltsführung auch Betreuungsmaßnahmen anbieten. Die Pflegedienste können hier zusätzlich mit anderen Dienstleistern zusammenarbeiten.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ambulante Leistungen beziehen, können zusätzlich bis zu 40 % des Pflegesachleistungsbetrages für anerkannte Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Antrag erforderlich. Dieser Betrag kann gleichzeitig, vor oder nach Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages, genutzt werden. Pflegesachleistungen und Pflegegeld werden dann entsprechend gekürzt.
Informationen zu Pflegediensten in der Nähe finden Sie auch im Internet unter: www.bkk-pflegefinder.de
Leistung ambulante Pflege | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (private Pflegeperson) | --- | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistungen (Pflegedienst) | ---*) | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Teilstationäre Pflege | ---*) | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Kurzzeitpflege jährlich | ---*) | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Verhinderungspflege jährlich | --- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Pflegehilfsmittel (Verbrauchsgüter) | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Leistungen zur Anpassung des Wohnumfeldes | bis 4.000 € | bis 4.000 € | bis 4.000 € | bis 4.000 € | bis 4.000 € |
In der vollstationären Pflege ist nicht nur der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung, sondern auch die Höhe des Eigenanteils entscheidend. Bislang stieg der Eigenanteil in der stationären Pflege mit der Höhe der Pflegestufe. In Zukunft wird der pflegebedingte Eigenanteil nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigen. Dadurch kommt es zu einer spürbaren finanziellen Entlastung des Einzelnen. Seit 2017 zahlen alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil in einem Pflegeheim. Wichtig ist, dass sich der Betrag von Einrichtung zu Einrichtung dennoch unterscheidet, da er sich einrichtungsindividuell berechnet. Darüber hinaus sind weitere Kosten z. B. für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen vom Pflegebedürftigen selbst an das Heim zu entrichten.
Informationen zu Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe finden Sie auch im Internet unter: www.bkk-pflegefinder.de