Zahnfüllung

Zähne mit tiefen Rillen sind oftmals besonders kariesgefährdet, da sich dort durch die Vertiefungen leichter Bakterien ansammeln können. Eine gute Mundhygiene beugt einem Kariesbefall vor, doch kann es dennoch passieren, dass kariesfördernde Bakterien verbleiben und eine behandlungsbedürftige Karies entsteht. In diesem Fall ist eine Zahnfüllung notwendig.

Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige Füllungstherapie.

Wir übernehmen daher die Kosten für:

• Amalgamfüllungen oder einen alternativen einfachen plastischen Werkstoff,

• Kunststoff-Füllungen im Frontzahnbereich,

• Kunststoff-Füllungen im Seitenzahnbereich bei dermatologisch nachgewiesener Amalgamallergie (Allergiepass) oder bei bestehender Nierenerkrankung.

Ebenso zählt die Kunststoff-Füllung im Seitenzahnbereich seit dem 01.07.2018 zur zahnärztlichen Vertragsleistung für:

• die Versorgung von Milchzähnen,

• bei Kindern unter 15 Jahren und

• bei Schwangeren oder Stillenden.

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Abrechnung der gesetzlichen Vertragsleistung für die Zahnfüllung über die elektronische Gesundheitskarte.

Bei darüber hinausgehenden Versorgungen werden die Mehrkosten zwischen Zahnarzt und Patient im Voraus privat vereinbart. Das heißt, wenn bspw. ein höherwertiges Komposit-Kunststoffmaterial verwendet wird oder besondere Techniken bei der Verarbeitung von plastischen Füllmaterialen zum Einsatz kommen, trägt der Versicherte die Mehrkosten dafür selbst.

Gerne können Sie hierzu auch unser Fachteam für Zahnmedizin unter der Rufnummer 0261 94143 - 297 kontaktieren.

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