Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, z. B. durch einen Familienangehörigen, kann dafür Pflegegeld beantragen.
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad.
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld | Beratungseinsatz |
---|---|---|
1 | 0 EUR | halbjährlich |
2 | 316 EUR | halbjährlich |
3 | 545 EUR | halbjährlich |
4 | 728 EUR | vierteljährlich |
5 | 901 EUR | vierteljährlich |
Damit evtl. Pflegefehler rechtzeitig erkannt oder im Idealfall vermieden werden, ist die Inanspruchnahme einer regelmäßigen Beratung z. B. durch einen Pflegedienst zwingend vorgeschrieben. Die Anzahl der sogenannten Beratungseinsätze ist abhängig vom Pflegegrad. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung werden selbstverständlich von uns übernommen.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Pflegegeld von uns zu kürzen. Dies ist zum Beispiel der Fall:
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Pflegesachbearbeiterinnen und Pflegesachbearbeiter unter der Rufnummer 0261 94143 - 391. Wir beraten Sie gerne!
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