Pflegegeld für selbst organisierte Pflege

Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, z. B. durch einen Familienangehörigen, kann dafür Pflegegeld beantragen.

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad.

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld
1 0 EUR
2 332 EUR
3 573 EUR
4 765 EUR
5 947 EUR

Damit evtl. Pflegefehler rechtzeitig erkannt oder im Idealfall vermieden werden, ist die Inanspruchnahme einer regelmäßigen Beratung z. B. durch einen Pflegedienst zwingend vorgeschrieben. Die Anzahl der sogenannten Beratungseinsätze ist abhängig vom Pflegegrad. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung werden selbstverständlich von uns übernommen.

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Pflegegeld von uns zu kürzen. Dies ist zum Beispiel der Fall:

  • wenn der Pflegegeldanspruch nicht für einen ganzen Kalendermonat besteht
  • bei der Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder der tageweisen Verhinderungspflege
  • bei einem längeren Krankenhausaufenthalt
  • bei einer längeren stationären Rehabilitationsmaßnahme
  • bei einem Auslandsaufenthalt über 6 Wochen / ausgenommen sind die Länder der Europäischen Union, sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Pflegesachbearbeiterinnen und Pflegesachbearbeiter unter der Rufnummer 0261 94143 - 391. Wir beraten Sie gerne!

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