Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, z. B. durch einen Familienangehörigen, kann dafür Pflegegeld beantragen.
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad.
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld |
---|---|
1 | 0 EUR |
2 | 332 EUR |
3 | 573 EUR |
4 | 765 EUR |
5 | 947 EUR |
Damit evtl. Pflegefehler rechtzeitig erkannt oder im Idealfall vermieden werden, ist die Inanspruchnahme einer regelmäßigen Beratung z. B. durch einen Pflegedienst zwingend vorgeschrieben. Die Anzahl der sogenannten Beratungseinsätze ist abhängig vom Pflegegrad. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung werden selbstverständlich von uns übernommen.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Pflegegeld von uns zu kürzen. Dies ist zum Beispiel der Fall:
Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie uns bitte hier. Wir beraten Sie gerne!
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.