
Wer die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst organisiert, z. B. durch einen Familienangehörigen, kann dafür Pflegegeld beantragen.
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad.
| Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld |
|---|---|
| 1 | 0 EUR |
| 2 | 347 EUR |
| 3 | 599 EUR |
| 4 | 800 EUR |
| 5 | 990 EUR |
Damit evtl. Pflegefehler rechtzeitig erkannt oder im Idealfall vermieden werden, ist die Inanspruchnahme einer regelmäßigen Beratung z. B. durch einen Pflegedienst zwingend vorgeschrieben. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist halbjährlich ein sogenannter Beratungseinsatz notwendig. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung werden selbstverständlich von uns übernommen.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Pflegegeld von uns zu kürzen. Dies ist zum Beispiel der Fall:
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach - wir beraten Sie gerne!
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