Krankenkassenwechsel

Was muss ich bei einem Krankenkassenwechsel beachten?

Sind Sie bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie diese wechseln, wenn Sie dort mindestens 12 Monate Mitglied waren. Die Wechselfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel am 15. April den Beitritt erklären, kann Ihre Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse am 1. Juli beginnen. Waren Sie bisher familienversichert, hat sich Ihr Versicherungsverhältnis verändert, wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel oder war Ihre bisherige Mitgliedschaft kurzzeitig unterbrochen, kann grundsätzlich ein sofortiger Wechsel erfolgen. Die 12-monatige Vorversicherung bei der bisherigen Krankenkasse ist in diesem Fall keine Voraussetzung für einen Kassenwechsel.

Wie erhalte ich meine elektronische Gesundheitskarte (eGK)?

Für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte ist die Übernahme der lebenslangen Krankenversicherungsnummer zwischen den jeweiligen Krankenkassen abzustimmen, daher erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte kurz vor Ihrem Mitgliedschaftsbeginn bei der Debeka BKK. Weitere Voraussetzung ist die Übermittlung Ihres Lichtbildes, welches Sie ganz bequem hier hochladen können.

Hinweis: Sollten Sie ihre eGK nicht zu Beginn Ihrer Versicherung erhalten haben, stellen wir Ihnen gerne vorübergehend einen Ersatzbehandlungsausweis aus.

Sie haben weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen zu einem Krankenkassenwechsel, melden Sie sich gern telefonisch bei uns unter der Rufnummer 0261 94143 - 0.

Kunden- center
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