Kann die häusliche Pflege z. B. durch Angehörige nicht übernommen werden, dann beteiligt sich die Debeka BKK Pflegekasse an den Kosten der sogenannten Pflegesachleistungen. Unter Pflegesachleistungen versteht man in der Pflegeversicherung die Dienstleistungen, die von Beschäftigten eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können somit körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Beispiele für Pflegesachleistungen:
Die Debeka BKK Pflegekasse beteiligt sich abhängig vom zuerkannten Pflegegrad an den Kosten der Pflegesachleistungen bis zu den nachfolgenden monatlichen Höchstbeträgen, wenn die Pflegesachleistungen von einem Vertragspartner der Pflegekasse erbracht werden:
Pflegegrad | Monatliches Pflegesachleistung* bis zu |
---|---|
2 | 761 EUR |
3 | 1.432 EUR |
4 | 1.778 EUR |
5 | 2.200 EUR |
Tipp: Wird Ihr persönlicher Sachleistungshöchstbetrag nicht voll ausgeschöpft, dann könnte für Sie die Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen interessant sein. Nähere Informationen erfahren Sie gleich hier.
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