Gesunde Zähne – ein Leben lang. Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) kann Sie bei Ihrer Mundhygiene unterstützen und helfen, Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleisches zu verhindern. Obwohl eine PZR nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, unterstützen wir Sie mit einem Zuschuss.
Pro Kalenderjahr erstatten wir Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten für eine PZR. Voraussetzung ist, dass die Behandlung bei einem Zahnarzt mit Kassenzulassung erfolgt.
Erstattet werden 100 % der Rechnung, jedoch nicht mehr als 40 EUR je Versicherten und Kalenderjahr.
Für die Abrechnung benötigen wir
Gerne können Sie Ihre Rechnung über unsere Service-App oder OGS hochladen.
Alternativ nutzen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Kostenerstattung für Mehrleistungen.
Unsere Service-App steht Ihnen in den gängigen App-Stores von Apple und Google zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die App keine gerooteten Geräte unterstützt. Erforderlich ist iOS 9.0 bzw. Android 5.0 oder eine neuere Version. Zugang zur OGS bekommen Sie, indem Sie einfach auf den Link „Online-Geschäftsstelle“ oben rechts auf unserer Webseite klicken. Bei erstmaliger Registrierung werden Sie anschließend durch den Anmeldevorgang geführt.
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