Künstliche Befruchtung

Sie hegen seit langem einen Kinderwunsch, der sich aber bisher nicht erfüllt hat? Eine künstliche Befruchtung kann Ihnen helfen, Ihren Wunsch dennoch zu erfüllen.

Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden. Das Paar muss verheiratet sein. Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein. 

Wir übernehmen 50 % der Kassensätze (EBM) für die künstliche Befruchtung. Das gilt auch für in diesem Zusammenhang verordnete Medikamente. Darüber hinaus können staatliche Zuschüsse den Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen finden Sie unter:  www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Kosten für Privatleistungen oder Medikamente, die außerhalb des gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 27a SGB V verordnet wurden, können nicht bezuschusst werden.

Die Kosten werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Weiterhin leisten wir ergänzend zu den, nach § 27a Abs. 3 SGB V mit dem Behandlungsplan genehmigten, Leistungen einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt maximal 200 EUR je Behandlungsversuch für maximal drei Versuche. Individuelle Gesundheitsleistungen, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung durchgeführt werden (z. B. Kryokonservierung, Blastozystenkultur usw.) können nicht erstattet werden.

Zur Abrechnung sind die Eigenanteilsrechnungen vorzulegen.

Eine Kostenerstattung kann nur erfolgen, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind. Außerdem sind die Bestimmungen des § 27a SGB V zu beachten.

Das BKK Kinderwunschkonsil
Zahlreiche Paare sind ungewollt kinderlos. Für die betroffenen Paare stellt der unerfüllte Kinderwunsch eine große psychische Belastung dar. Zudem kann die Therapie und Diagnostik sehr langwierig und mühsam sein. Mit unserem besonderen Versorgungsprogramm BKK Kinderwunschkonsil möchten wir Betroffene auf ihrem Weg unterstützen und ihre Belastungen reduzieren.

Unsere Leistung:
Unser besonderes Versorgungsangebot vernetzt niedergelassene Gynäkologen mit Reproduktionsmedizinern über eine digitale Plattform. Ergänzt wird das Versorgungsprogramm durch einen Online-Fragebogen sowie eine App, die für sie kostenfrei ist. In dieser App wird ein digitaler Zykluskalender geführt.
Der Gynäkologe kann jederzeit auf die Daten aus dem Zykluskalender zugreifen und im Austausch mit Reproduktionsmedizinern einschätzen, wo mögliche Ursachen in der Kinderlosigkeit liegen und daraus Therapiemöglichkeiten entwickeln.

Teilnahmevoraussetzungen:
An dem Vertrag können Sie als Frau teilnehmen, sofern Sie mindestens 25 Jahre alt sind und das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihr Partner sollte nicht älter als 50 Jahre alt sein.

Teilnahmemöglichkeit:
Der erste Kontakt bei unerfülltem Kinderwunsch ist meist der Gynäkologe der Frau. Sofern Sie an dem besonderen Versorgungsprogramm teilnehmen möchten, können Sie sich an einen der teilnehmenden Gynäkologen wenden.

Nützliche Informationen:
Weitere Informationen über BKK Kinderwunschkonsil erhalten Sie in diesem Video oder auf der Webseite Frauenärzte im Netz und des BKK Landesverbandes Bayern. Sie möchten eine  persönliche Beratung? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch
Die Regelleistung sieht bei einer künstlichen Befruchtung eine Kostenübernahme von 50 % bei den ersten drei Behandlungsversuchen vor. Wir unterstützen Sie im Rahmen der künstlichen Befruchtung mit unserem bundesweiten Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch.

Unsere exklusiven Zusatzleistungen:

  • Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach erfolgtem Transfer
  • Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer
  • Drei Versuche mit IVF oder ICSI mit einem Zuschuss in Höhe der GKV-Regelleistung nach erfolg-tem Transfer
  • Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF oder ICSI nach erfolgtem Transfer
  • Zuschuss IVF/ICSI für Frauen bis zum vollendeten 42. Lebensjahres nach erfolgtem Transfer
  • unbürokratischer Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI bei medizinischer Notwendigkeit im gleichen Zyklus
  • Singleembryotransfer möglich
  • Freeze all bei Transfer innerhalb von drei Monaten

Teilnahmevoraussetzungen:
An dem Vertrag können Sie als Frau teilnehmen, sofern Sie verheiratet und zwischen 25 und 42 Jahre alt sind. Ihr Ehemann sollte nicht älter als 50 Jahre alt sein.

Teilnahmemöglichkeit:
Sofern Sie an dem besonderen Versorgungsprogramm teilnehmen möchten, wenden Sie sich an uns oder an eines der teilnehmenden Zentren. Sollte Ihr Kinderwunschzentrum bisher nicht am Versorgungsprogramm teilnehmen, sprechen Sie dieses gerne an.

Nützliche Informationen:
Weitere Informationen über BKK Kinderwunsch erhalten Sie auch auf der Webseite des BKK Landesverbandes Bayern. Sie möchten eine persönliche Beratung zu unserem exklusiven Versorgungsangebot? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter. 

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