Künstliche Befruchtung

Sie hegen seit langem einen Kinderwunsch, der sich aber bisher nicht erfüllt hat? Eine künstliche Befruchtung kann Ihnen helfen, Ihren Wunsch dennoch zu erfüllen.

Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden. Das Paar muss verheiratet sein. Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein. 

Wir übernehmen 50 % der Kassensätze (EBM) für die künstliche Befruchtung. Das gilt auch für in diesem Zusammenhang verordnete Medikamente. Darüber hinaus können staatliche Zuschüsse den Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen finden Sie unter:  www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Kosten für Privatleistungen oder Medikamente, die außerhalb des gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 27a SGB V verordnet wurden, können nicht bezuschusst werden.

Die Kosten werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Weiterhin leisten wir ergänzend zu den, nach § 27a Abs. 3 SGB V mit dem Behandlungsplan genehmigten, Leistungen einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt maximal 200 EUR je Behandlungsversuch für maximal drei Versuche. Individuelle Gesundheitsleistungen, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung durchgeführt werden (z. B. Kryokonservierung, Blastozystenkultur usw.) können nicht erstattet werden.

Zur Abrechnung sind die Eigenanteilsrechnungen vorzulegen.

Eine Kostenerstattung kann nur erfolgen, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind. Außerdem sind die Bestimmungen des § 27a SGB V zu beachten.

Das BKK Kinderwunschkonsil
Wenn sich der Kinderwunsch nach mehreren Monaten ungeschützten Geschlechtsverkehrs noch nicht erfüllt hat, stellen sich viele Paare die Frage, ob sie unfruchtbar sein könnten.

Erster Kontakt bei unerfülltem Kinderwunsch ist meist der Gynäkologe oder die Gynäkologin der Frau. Dort erhalten Versicherte der Debeka BKK ab 1. April 2021 mit dem BKK Kinderwunschkonsil eine passgenaue Versorgung auf dem Weg zum Wunschkind. Denn so individuell wie die Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches sind, so individuell ist die Behandlung.

Telemedizin unterstützt den Weg zum Kind
Für die meisten Menschen ist es normal Kinder zu bekommen und eine Familie zu gründen.
Ein Drittel der 20 bis 50-jährigen Paare ohne Kind sind einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jedoch ungewollt kinderlos. Für die Betroffenen stellt der unerfüllte Kinderwunsch eine große psychische Belastung dar. Auf der Suche nach dem „Warum?“ beginnt für die betroffenen Paare oft ein Spießroutenlauf zwischen gynäkologischen und urologischen Arztpraxen, Beratungsstellen und Kinderwunschzentren.

Für unsere Versicherten mit unerfülltem Kinderwunsch haben wir unsere Unterstützungsangebote ausgebaut: Das neue telemedizinische Kinderwunschkonsil vernetzt niedergelassene Gynäkologen mit Reproduktionsmedizinern, um Paare gezielt zu unterstützen und diesen unnötige Wege und Behandlungen zu ersparen.

Das Programm umfasst eine enge strukturierte Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern über eine telemedizinische Infrastruktur sowie Online-Fragebögen. Ergänzt wird das Programm durch einen digital geführten Zykluskalender, der für die Frauen über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist. In die App werden neben dem Zyklus auch Temperaturkurve und die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs eingetragen. So hat der behandelnde Gynäkologe oder die behandelnde Gynäkologin stets aktuelle Daten und kann im Austausch mit Reproduktionsmedizinern einschätzen, was die Ursachen und die Therapiemöglichkeiten für die Kinderlosigkeit sein können.

Unerfüllter Kinderwunsch mit vielen Ursachen
Denn ein unerfüllter Kinderwunsch kann viele Gründe haben: Ein organischer Hintergrund, hormonelle Störungen, aber auch der Lebensstil können zu einer Verringerung der Fruchtbarkeit führen. Bevor Paare einen weiten und oft belastenden Weg in ein reproduktionsmedizinisches Zentrum unternehmen, beurteilt dieses gemeinsam mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt, ob schon Verhaltensänderungen helfen können, schwanger zu werden, ohne dass psychisch und physisch belastende sowie kostspielige Therapien notwendig werden. Die Behandlung der Frau erfolgt im vertrauensvollen, gewohnten Umfeld der gynäkologischen Praxis. Die Behandlung ist durch das Kinderwunschkonsil nicht nur vereinfacht und verbessert, die Patientin und ihr Partner verlieren außerdem keine wertvolle Zeit auf dem Weg zum Wunschkind.

Mit unseren Zusatzangeboten wie dem Kinderwunschkonsil wollen wir Betroffene auf ihrem Weg unterstützen und somit ihre Belastungen reduzieren. Haben Sie Fragen? Gern sind wir persönlich für Sie persönlich da.

Tipp: Für eine individuelle Beratung sprechen Sie uns gern an!

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