Sie hegen seit langem einen Kinderwunsch, der sich aber bisher nicht erfüllt hat? Eine künstliche Befruchtung kann Ihnen helfen, Ihren Wunsch dennoch zu erfüllen.
Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung genehmigt werden. Das Paar muss verheiratet sein. Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung noch nicht 40 Jahre alt und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein.
Wir übernehmen 50 % der Kassensätze (EBM) für die künstliche Befruchtung. Das gilt auch für in diesem Zusammenhang verordnete Medikamente. Darüber hinaus können staatliche Zuschüsse den Eigenanteil reduzieren. Nähere Informationen finden Sie unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de.
Kosten für Privatleistungen oder Medikamente, die außerhalb des gesetzlichen Anspruchs im Sinne des § 27a SGB V verordnet wurden, können nicht bezuschusst werden.
Die Kosten werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Weiterhin leisten wir ergänzend zu den, nach § 27a Abs. 3 SGB V mit dem Behandlungsplan genehmigten, Leistungen einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt maximal 200 EUR je Behandlungsversuch für maximal drei Versuche. Individuelle Gesundheitsleistungen, die im Rahmen der künstlichen Befruchtung durchgeführt werden (z. B. Kryokonservierung, Blastozystenkultur usw.) können nicht erstattet werden.
Zur Abrechnung sind die Eigenanteilsrechnungen vorzulegen.
Die Erstattung beträgt nicht mehr als die dem jeweiligen bei der Debeka BKK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten. Außerdem sind die Bestimmungen des § 27a SGB V zu beachten.
Nach Geburt eines Kindes besteht – sofern ein neuer Behandlungsplan der künstlichen Befruchtung genehmigt wurde – erneut ein Anspruch auf die Satzungsleistung.
Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch
Die Regelleistung sieht bei einer künstlichen Befruchtung eine Kostenübernahme von 50 % bei den ersten drei Behandlungsversuchen vor. Wir unterstützen Sie im Rahmen der künstlichen Befruchtung mit unserem bundesweiten Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch.
Unsere exklusiven Zusatzleistungen:
Teilnahmevoraussetzungen:
An dem Vertrag können Sie als Frau teilnehmen, sofern Sie verheiratet und zwischen 25 und 42 Jahre alt sind. Ihr Ehemann sollte nicht älter als 50 Jahre alt sein.
Teilnahmemöglichkeit:
Sofern Sie an dem besonderen Versorgungsprogramm teilnehmen möchten, wenden Sie sich an uns oder an eines der teilnehmenden Zentren. Sollte Ihr Kinderwunschzentrum bisher nicht am Versorgungsprogramm teilnehmen, sprechen Sie dieses gerne an.
Nützliche Informationen:
Weitere Informationen über BKK Kinderwunsch erhalten Sie auch auf der Webseite des BKK Landesverbandes Bayern. Sie möchten eine persönliche Beratung zu unserem exklusiven Versorgungsangebot? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.