Ist Ihre private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, dann übernehmen wir nach Prüfung der Voraussetzungen die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege pro Kalenderjahr von maximal 1.612 EUR.
Voraussetzungen:
Selbstverständlich steht Ihnen auch die Option der vorübergehenden Betreuung in einer besonderen Einrichtung, zum Beispiel einem Wohnheim für pflegebedürftige/ für behinderte Menschen, zu.
Leistungsumfang der Verhinderungspflege:
Hinweis: Der Betrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806 EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 EUR im Kalenderjahr erhöht werden.
Ab dem 01.01.2024 gilt für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:
Unseren Antrag auf Verhinderungspflege und unser Abrechnungsformular für die Verhinderungspflege finden Sie gleich hier zum Download. Gerne senden wir Ihnen den Antrag oder das Abrechnungsformular auch per Post zu – finden Sie hier unsere Kontaktdaten.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
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