Ist Ihre private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, dann übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für eine notwendige Ersatzpflege unter den nachfolgenden Voraussetzungen:
Selbstverständlich steht Ihnen auch die Option der vorübergehenden Betreuung in einer besonderen Einrichtung, zum Beispiel einem Wohnheim für pflegebedürftige/ für behinderte Menschen, zu.
Leistungsumfang der Verhinderungspflege:
Hinweis: Der Betrag der Verhinderungspflege kann um bis zu 806,00 EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418,00 EUR im Kalenderjahr erhöht werden.
Unseren Antrag auf Verhinderungspflege und unser Abrechnungsformular für die Verhinderungspflege finden Sie gleich hier zum Download. Gerne senden wir Ihnen den Antrag oder das Abrechnungsformular auch per Post zu – ein Anruf unter 0261 94143 - 391 genügt!
Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Pflegesachbearbeiter:innen unter der Rufnummer 0261 94143 - 391. Wir beraten Sie gerne!
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.