Psychotherapie

Die Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein, mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens eine Herausforderung darstellen.

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkran­kungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Prob­leme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.

Es gibt verschiedene Formen der ambulanten Psychotherapie:

  • Psychoanalytisch begründete Verfahren
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • systemische Therapie

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persön­liche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben, um z. B. Ängste zu be­wältigen, oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

Jeder unserer Versicherten kann direkt zu einem zugelassenen (Vertrags-)Psycho­therapeuten oder entsprechenden Vertragsarzt (vgl. § 28 Abs. 3 SGB V) seiner Wahl gehen.

Ein Verzeichnis der Vertragsärzte aller Fachrichtungen sowie der zugelassenen psychologi­schen Psychotherapeuten finden Sie auf der Homepage der Kassenärzt­lichen Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes.

Wenden Sie sich bitte (je nach Bundesland) an den Patientenservice bzw. die Terminservicestelle (TSS) der KV (Hinweis: wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur noch die TSS erwähnt) unter der Telefonnummer 116 117, da seit dem 01.04.2018 das Erstgespräch in einer psy­chotherapeutischen Sprechstunde für Patienten verpflichtend und somit Zugangsvoraus­setzung für eine ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung ist; d. h., erst wenn ein Patient eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Die TSS der KV haben bis zu einer Woche Zeit, einen innerhalb von vier Wochen liegenden Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln.

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und ist der Zugang zur vertraglichen Psychotherapie. Der Therapeut klärt in dem Erst­gespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind im Rahmen der psychotherapeutischen Sprech­stunde möglich. Sie ist allerdings nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde - also der Zeit, in der Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Praxis Patienten versorgen. Eine Überweisung zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist nicht erforderlich.

Zum Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält jeder Patient von dem Vertrags­psychotherapeuten einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Der Psychotherapeut verwendet dafür das neue Muster (Formular) PTV 11. Da­rauf trägt er unter anderem ein, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Akutbehandlung oder das Aufsuchen einer Beratungsstelle.

Sollte in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Notwendigkeit einer zeitnahen ambu­lanten Psychotherapie festgestellt werden, erhält der Patient einen Überweisungscode. Hier­mit muss der Patient sich abermals an die TSS der KV wenden. Die TSS müssen seit dem 01.10.2018 Termine für probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sit­zungen) bzw. Akutbehandlung bei Vertragspsychotherapeuten vermitteln.

Die TSS der KV haben für die Vermittlung einer vertrags­psychotherapeutischen Akutbehandlung zwei Wochen Zeit. 

Die Akutbehandlung ermöglicht Patienten in einer akuten psychischen Krise den Zugang zum Psychotherapeuten. Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an die TSS der KV wenden, müssen zuvor eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Denn Voraussetzung für diese Vermittlung ist, dass der Vertragspsycho­therapeut im Befundbericht eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat. Diesen Befundbericht (PTV 11, individuelle Patienteninformation) erhalten Sie nach dem Erstgespräch. Danach melden Sie sich bei der TSS der KV, die Ihnen eine Praxis zwecks Terminvereinbarung vermittelt.

Wenn Sie einen Therapeuten mit Kassenzulassung gefunden bzw. vermittelt bekommen haben, besteht ein Anspruch auf maximal vier probatorische Sitzungen. Hierbei können Sie herausfinden, ob zwischen Ihnen und dem Therapeuten ein Vertrauensverhältnis auf­gebaut werden kann. Im Anschluss an diese „Kennenlern-Sitzungen“ wird dann der konkrete Antrag auf Durchführung einer ambulanten Psychotherapie bei uns gestellt. Die Kosten der Psychotherapie werden vom Vertragstherapeuten über Ihre Elektronische Ge­sundheitskarte direkt mit uns abgerechnet, ein Eigenanteil ist von Ihnen nicht zu leisten.

Sollten die TSS der KV den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.

Falls Sie keinen Überweisungscode in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben und Sie sich somit nicht erneut an die TSS der KV wen­den können, stehen Ihnen zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn regelmäßiger Therapiestunden auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der Fachkranken­häuser und Universitätskliniken zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich in dringenden Fällen an diese Einrichtungen zu wenden, da hier Behandlungen ohne größere Wartezeiten möglich sind.

Im Übrigen dürfen seit Herbst 2019 auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, also Vertragstherapeuten, bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Video­sprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Arzt-Pa­tienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreiben das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Verein­barung vor.

Weitere vertragstherapeutische Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik „Weitere Tipps und Information“.

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkran­kungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Prob­leme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.

Es gibt verschiedene Formen der ambulanten Psychotherapie:

  • Psychoanalytisch begründete Verfahren
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • systemische Therapie

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persön­liche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben, um z. B. Ängste zu be­wältigen, oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

Jeder unserer Versicherten kann direkt zu einem zugelassenen (Vertrags-)Psycho­therapeuten oder entsprechenden Vertragsarzt (vgl. § 28 Abs. 3 SGB V) seiner Wahl gehen.

Ein Verzeichnis der Vertragsärzte aller Fachrichtungen sowie der zugelassenen psychologi­schen Psychotherapeuten finden Sie auf der Homepage der Kassenärzt­lichen Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes.

Wenden Sie sich bitte (je nach Bundesland) an den Patientenservice bzw. die Terminservicestelle (TSS) der KV (Hinweis: wegen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur noch die TSS erwähnt) unter der Telefonnummer 116 117, da seit dem 01.04. 2018 das Erstgespräch in einer psy­chotherapeutischen Sprechstunde für Patienten verpflichtend und somit Zugangsvoraus­setzung für eine ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung ist; d.h., erst wenn ein Patient eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht hat, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Die TSS der KV haben bis zu einer Woche Zeit, einen innerhalb von vier Wochen liegenden Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln.

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und ist der Zugang zur vertraglichen Psychotherapie. Der Therapeut klärt in dem Erst­gespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind im Rahmen der psychotherapeutischen Sprech­stunde möglich. Sie ist allerdings nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde - also der Zeit, in der Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Praxis Patienten versorgen. Eine Überweisung zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist nicht erforderlich.

Zum Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält jeder Patient von dem Vertrags­psychotherapeuten einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Der Psychotherapeut verwendet dafür das neue Muster (Formular) PTV 11. Da­rauf trägt er unter anderem ein, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Akutbehandlung oder das Aufsuchen einer Beratungsstelle.

Sollte in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Notwendigkeit einer zeitnahen ambu­lanten Psychotherapie festgestellt werden, erhält der Patient einen Überweisungscode. Hier­mit muss der Patient sich abermals an die TSS der KV wenden. Die TSS müssen seit dem 01.10.2018 Termine für probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sit­zungen) bzw. Akutbehandlung bei Vertragspsychotherapeuten vermitteln.

Die TSS der KV haben für die Vermittlung einer vertrags­psychotherapeutischen Akutbehandlung zwei Wochen Zeit. 

Die Akutbehandlung ermöglicht Patienten in einer akuten psychischen Krise den Zugang zum Psychotherapeuten. Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an die TSS der KV wenden, müssen zuvor eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Denn Voraussetzung für diese Vermittlung ist, dass der Vertragspsycho­therapeut im Befundbericht eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat. Diesen Befundbericht (PTV 11, individuelle Patienteninformation) erhalten Sie nach dem Erstgespräch. Danach melden Sie sich bei der TSS der KV, die Ihnen eine Praxis zwecks Terminvereinbarung vermittelt.

Wenn Sie einen Therapeuten mit Kassenzulassung gefunden bzw. vermittelt bekommen haben, besteht ein Anspruch auf maximal vier probatorische Sitzungen. Hierbei können Sie herausfinden, ob zwischen Ihnen und dem Therapeuten ein Vertrauensverhältnis auf­gebaut werden kann. Im Anschluss an diese „Kennenlern-Sitzungen“ wird dann der konkrete Antrag auf Durchführung einer ambulanten Psychotherapie bei uns gestellt. Die Kosten der Psychotherapie werden vom Vertragstherapeuten über Ihre Elektronische Ge­sundheitskarte direkt mit uns abgerechnet, ein Eigenanteil ist von Ihnen nicht zu leisten.

Sollten die TSS der KV den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.

Falls Sie keinen Überweisungscode in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben und Sie sich somit nicht erneut an die TSS der KV wen­den können, stehen Ihnen zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn regelmäßiger Therapiestunden auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der Fachkranken­häuser und Universitätskliniken zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich in dringenden Fällen an diese Einrichtungen zu wenden, da hier Behandlungen ohne größere Wartezeiten möglich sind.

Im Übrigen dürfen seit Herbst 2019 auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, also Vertragstherapeuten, bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Video­sprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Arzt-Pa­tienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreiben das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Verein­barung vor.

Weitere vertragstherapeutische Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik „Weitere Tipps und Information“.

Sollte sich trotz Inanspruchnahme der unter der Rubrik „Vertraglich ambulante Psychotherapie-Gesetzliche Leistung“ und „Extraleistungen“ genannte vertragstherapeutischen Behandlungsvarianten und vergeblicher Suche nach kassenzugelassenen Therapeuten keinerlei Behandlungsmöglichkeit für Sie ergeben, kann ein Antrag auf eine außervertragliche PT eingereicht werden.

Bevor Sie einen Antrag zur Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie bei uns einreichen, erstellen Sie bitte eine Liste mit allen telefonischen Kontakten zu Vertragspsychotherapeuten (zwischen fünf und zehn Therapeuten). Diese Liste soll enthalten: Namen der Psychotherapeuten, Anrufdatum und mitgeteilte Wartezeit auf einen freien Therapieplatz.

Lassen Sie sich auch auf gegebenenfalls vorhandene Wartelisten der Therapeuten setzen, da durch Absagen anderer Patienten kurzfristig ein Termin frei werden kann.

Bitte reichen Sie diese Liste zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie.

Zusätzlich müssen dem Antrag auf Gewährung einer außervertraglichen Psychotherapie bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung folgende Unterlagen beigefügt sein:

  • Schriftlicher Antrag von Ihnen
  • Schriftlicher Antrag des Therapeuten mit Angabe der Anzahl der Behandlungsstunden, der Diagnose und des Honorars gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)
  • Kopie der Approbationsurkunde des Therapeuten
  • Kopie des Arztregisterauszugs des Therapeuten
  • Kopie des Fachkundenachweises des Therapeuten (Richtlinienverfahren)
  • Nachweis einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Formular PTV 11)
  • ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie

Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, werden wir uns umgehend bemühen, für sie einen/eine kassenzugelassen/kassenzugelassene Therapeuten/-in zu finden, der einen zeitnahen Therapieplatz anbietet.

Sollte dies erfolglos bleiben, werden wir Sie bitten, uns noch einen Gutachterbericht vorzulegen.

Sobald dieser bei uns eingegangen ist, werden wir ihn zusammen mit den bereits eingereichten Unterlagen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuleiten. Dieser wird sich zur medizinischen Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der begehrten psychotherapeutischen Behandlung äußern.

Danach werden wir eine Entscheidung treffen und einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erteilen.

Bitte beachten Sie, dass probatorische Sitzungen nicht vorab bewilligt werden können. Eine nachträgliche Erstattung diesbezüglicher Kosten nach den Vertragssätzen (EBM-Ziffer 35150) ist unter bestimmten Umständen möglich.

Für Fragen steht Ihnen unser Fachbereich Mehrleistungen per E-Mail unter mehrleistungen-vertrag(at)debeka-bkk.de oder telefonisch unter 0261 94143 - 295 von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr gerne zur Verfügung.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für die im Psychotherapeutengesetz aufgeführten „Richtlinienverfahren“. Nähere Informationen finden Sie unter dem Reiter "Vertraglich ambulante Psychotherapie".

Nach § 15 SGB V ist die ärztliche Behandlung, zu der auch die Psychotherapie zählt von approbierten Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten zu leisten.

Heilpraktiker können somit im Bereich der sozialen Krankenversicherung weder ärztliche Behandlungen noch psychotherapeutische Behandlungen erbringen und nicht als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung mitwirken.

Somit ist eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern durch uns nicht möglich.

KOMPASS
- In einer schwierigen Lebensphase hilft Ihnen die Debeka BKK dabei das richtige Unterstützungsprogramm zu finden -

Sie haben sich in den vergangenen Wochen die Frage gestellt, an welcher Stelle Sie Hilfe erhalten und wie Sie zeitnah einen Termin bekommen?

Bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützt Sie die Debeka BKK gemeinsam mit dem Kooperationspartner IVP durch ein speziell geschultes Team aus Therapeuten. Im Rahmen unseres Versorgungsprogramms KOMPASS wird Ihr individueller Unterstützungsbedarf ermittelt und innerhalb weniger Wochen mit der Behandlung begonnen.

Es handelt sich um ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Versorgungsangebot, das Ihnen neben der klassischen Psychotherapie z. B. eine telefonische Begleitung oder die Teilnahme an digitalen Unterstützungsprogrammen bietet.

Erwachsene sowie bereits Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren sind zur Teilnahme an dem besonderen Versorgungsmodell berechtigt.

Diese und weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich.

Sie sind überzeugt davon, dass es sich um das richtige Therapieangebot für Sie handelt?

Dann schreiben Sie sich jetzt hier ein.


Psychotherapie in Baden-Württemberg
-Verbesserte psychotherapeutische Behandlung in Baden-Württemberg-

Mit dem Vertrag will die Debeka BKK Ihren Versicherten in Baden-Württemberg eine verbesserte Therapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten ermöglichen.
Innerhalb von zwei Wochen soll den Versicherten ein Erstkontakt bei einem Therapeuten gewährt werden. Zudem wird spätestens nach 4 Wochen mit der Therapie begonnen.

In dringenden Fällen erfolgt der Erstkontakt nach drei Tagen und ermöglicht einen früheren Therapiebeginn nach sieben Tagen.

Sie finden hier sowie hier eine Liste freier Therapieplätze und teilnehmender Therapeuten.

Ferner können Sie weitere Informationen zum Vertrag hier nachlesen.


KIRINUS
- Psychotherapie unabhängig vom Wohnort, bequem von zu Hause aus -

Gemeinsam mit der KIRINUS Health GmbH bietet die Debeka BKK Ihren Versicherten einen zeitnahen und digitalen Zugang zur Psychotherapie.

Versicherte, die bislang auf einen Termin in der Regelversorgung warten oder denen es aufgrund Ihrer persönlichen oder beruflichen Lebenssituation nicht möglich ist, regelmäßig zu einem niedergelassenen Therapeuten zu gehen, wird im Rahmen dieses Versorgungskonzeptes ein digitales Therapieangebot unterbreitet.

Lediglich ein einziger persönlicher Erstkontakt ist notwendig.

Der Vertrag zeichnet sich durch einen schnellen Therapiestart und unterstützende digitale Einheiten aus.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.


Videobasierte Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- schneller Zugang zur Psychotherapie dank Online-Therapie -

Mit der Corona Pandemie stiegen auch die Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Viele Kinder und Jugendliche leiden unter unterschiedlichen Ängsten. Darunter Trennungs- und Zukunftsängste. Die Anzahl der psychosomatischen Symptome ist rasant gestiegen und hat sich mehr als verdoppelt.

Gemeinsam mit Medicalnetworks ermöglichen wir unseren Versicherten ohne lange Wartezeiten einen direkten Zugang zur Psychotherapie.

Versicherte bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können das Angebot nutzen.

Ergänzende Informationen finden Sie hier.


Psychotherapie am Michel
- Unterstützendes Beratungs- und Leistungsangebot der Debeka BKK zur Überbrückung langer Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz in Hamburg -

Zur Überbrückung langer Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz in Hamburg, kann den Versicherten der Debeka BKK durch die „Psychotherapie am Michel“ ein kurzfristiges, unterstützendes Beratungs- und Leistungsangebot angeboten werden.

Die Versicherten werden im Rahmen eines Informationsgespräches von erfahrenen Psychotherapeuten über die Diagnose aufgeklärt und hinsichtlich möglicher Therapieoptionen beraten.

Im Anschluss an dieses Gespräch erfolgen bei Bedarf bis zu 10 weitere Einzelgespräche.

Die Praxis befindet sich im

Rückenzentrum Am Michel
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
T: 040 413623-519
F: 040 413623-7

Eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten ist den Mitarbeitern des Rückenzentrums besonders wichtig.

Hier finden Sie weitere Informationen, als auch die entsprechende Teilnahme- sowie Datenfreigabeerklärung, zu diesem Angebot.


Weitere ergänzende Informationen
Auf der Suche nach einem passenden Arzt oder Klinik oder bei Fragen rund um Ihre Gesundheit können Sie als Versicherter der Debeka BKK kostenlos das Gesundheitstelefon nutzen.

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