Nahaufnahme von zwei Menschen, die sich umarmen; einer trägt ein gelbes Hemd, der andere ein gestreiftes Hemd.

Psychotherapie

Psychotherapie ist die Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. 

Vertraglich ambulante Psychotherapie – gesetzliche Leistung

Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe von Familie und Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Vor Beginn einer Psychotherapie muss eine Ärztin oder ein Arzt abklären, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.

Es gibt verschiedene Formen der ambulanten Psychotherapie:

  • psychoanalytisch begründete Verfahren
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • systemische Therapie

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben zur Angstbewältigung oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

Unsere Versicherten können direkt eine zugelassene (Vertrags-)Psychotherapeutin bzw. einen zugelassenen (Vertrags-)Psychotherapeuten oder entsprechende Vertragsärztin bzw. entsprechenden Vertragsarzt (vgl. § 28 Abs. 3 SGB V) konsultieren. Ein Verzeichnis dieser Fachkräfte finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes.

Wenden Sie sich bitte (je nach Bundesland) an den Patientenservice bzw. die Terminservicestelle (TSS) der KV unter der Telefonnummer 116 117, da das Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend und somit Zugangsvoraussetzung für eine ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung ist. Das bedeutet, dass mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung erst begonnen werden kann, wenn die Patientin oder der Patient eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht hat. Die TSS der KV haben bis zu einer Woche Zeit, innerhalb von vier Wochen diese psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln.

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und ist der Zugang zur vertraglichen Psychotherapie. Die therapeutische Fachkraft klärt in dem Erstgespräch, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, ob eine Psychotherapie benötigt wird oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Auch erste therapeutische Interventionen sind im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde möglich. Sie ist nicht zu verwechseln mit der herkömmlichen Sprechstunde. Eine Überweisung zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist nicht erforderlich.

Zum Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten Patientinnen und Patienten von der therapeutischen Fachkraft einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen (Befundbericht PTV 11 mit individuellen Patienteninformation) für das weitere Vorgehen. Darauf wird u. a. vermerkt, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und weitere Maßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Akutbehandlung oder das Aufsuchen einer Beratungsstelle.

Sollte in der psychotherapeutischen Sprechstunde die Notwendigkeit einer zeitnahen ambulanten Psychotherapie festgestellt werden, erhalten Patientinnen bzw. Patienten einen Überweisungscode. Hiermit müssen sie sich erneut an die TSS der KV wenden, die Termine für probatorische Sitzungen (Kennenlern-Sitzungen) und Akutbehandlungen vermittelt. Die TSS der KV hat für die Vermittlung einer vertragspsychotherapeutischen Akutbehandlung zwei Wochen Zeit. Diese Akutbehandlung ermöglicht in einer akuten psychischen Krise den Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung. 

Wenn Patientinnen bzw. Patienten eine therapeutische Fachkraft mit Kassenzulassung gefunden bzw. vermittelt bekommen haben, besteht Anspruch auf maximal vier probatorische Sitzungen. Hierbei kann herausgefunden werden, ob mit der Therapeutin oder dem Therapeuten ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Im Anschluss an diese „Kennenlern-Sitzungen“ wird dann der konkrete Antrag auf Durchführung einer ambulanten Psychotherapie bei uns gestellt. Die Kosten der Psychotherapie werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns abgerechnet. Ein Eigenanteil von Ihnen ist nicht zu leisten.

Sollten die TSS der KV den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einer niedergelassenen Vertragsärztin, einem niedergelassenen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeutin bzw. Vertragspsychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.

Falls Sie keinen Überweisungscode in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten haben und Sie sich somit nicht erneut an die TSS der KV wenden können, stehen Ihnen zur Überbrückung von Wartezeiten bis zum Beginn regelmäßiger Therapiestunden auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der Fachkrankenhäuser und Universitätskliniken zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich in dringenden Fällen an diese Einrichtungen zu wenden, da hier Behandlungen ohne längere Wartezeiten möglich sind.

Im Übrigen dürfen auch ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bestimmte Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Voraussetzung ist, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung vorausgegangen ist. Das schreiben das psychotherapeutische Berufsrecht und die Psychotherapie-Vereinbarung vor.

Weitere vertragstherapeutische Behandlungsmöglichkeiten finden Sie unter der Rubrik „Weitere Tipps und Information“.

Außervertragliche ambulante Psychotherapie – Extraleistung

Sollten Sie trotz der unter der Rubrik „Vertraglich ambulante Psychotherapie – gesetzliche Leistung“ genannten Behandlungsmöglichkeiten keinen Therapieplatz bei kassenzugelassenen therapeutischen Fachkräften finden, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für eine außervertragliche Psychotherapie stellen.

Um einen Antrag im Kostenerstattungsverfahren bei einem nicht kassenzugelassenen Leistungserbringer prüfen zu können, sind folgende Unterlagen notwendig: 

Unterlagen, die von Ihnen einzureichen sind: 

  • Ihren Antrag auf Kostenübernahme einer außervertraglichen Psychotherapie mit einem konkreten Therapeutennamen 
  • Telefonprotokoll: eine Auflistung über kontaktierte Vertragspsychotherapiepraxen (10 Kontaktanfragen in ländlichen Wohngegenden, 20 Kontaktanfragen in Städten) mit Namen der Therapeutinnen bzw. Therapeuthen, Anrufdatum und mitgeteilte Wartezeit auf einen freien Therapieplatz oder Absage (Nachweis von E-Mail-Kontakten auch möglich) 
  • Ein ärztlicher Konsiliarbericht oder eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung 
  • Nachweis über die Teilnahme an der psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV11)

Unterlagen, die von Ihrer gewünschten Therapeutin bzw. Ihrem gewünschten Therapeuten einzureichen sind: 

  • Qualifikationsunterlagen (Approbationsurkunde, Arztregistereintrag, Fachkundenachweis) 
  • Ein schriftlicher Antrag mit Angabe der Therapieeinheiten, der Diagnose und ein Kostenvoranschlag 
  • Ein Gutachterbericht für eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie (nicht erforderlich, wenn zunächst nur die Probatorik beantragt wird)

Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, bemühen wir uns umgehend darum, für Sie eine kassenzugelassene Therapeutin bzw. einen kassenzugelassenen Therapeuten mit einem zeitnah verfügbaren Therapieplatz zu finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, werden wir unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes eine Entscheidung treffen.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Psychotherapie durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten für die im Psychotherapeutengesetz aufgeführten „Richtlinienverfahren“. Nach § 15 SGB V ist die ärztliche Behandlung, zu der auch die Psychotherapie zählt, von approbierten Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten zu leisten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker können somit im Bereich der sozialen Krankenversicherung keine ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen erbringen und nicht als medizinische Hilfspersonen bei der Durchführung einer ärztlichen Behandlung mitwirken.

Eine Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ist uns daher nicht möglich.

Extraleistung

KOMPASS

In einer schwierigen Lebensphase hilft Ihnen die Debeka BKK dabei, das richtige Unterstützungsprogramm zu finden.

Sie fragen sich, wo Sie Hilfe und einen zeitnahen Termin bekommen? Die Debeka BKK unterstützt Sie dabei gemeinsam mit dem Kooperationsunternehmen IVP durch ein speziell geschultes Team aus therapeutischen Fachkräften. Im Rahmen unseres Programms KOMPASS wird Ihr individueller Unterstützungsbedarf ermittelt und innerhalb weniger Wochen mit der Behandlung begonnen.

Bei KOMPASS handelt es sich um ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Angebot, das Ihnen neben der klassischen Psychotherapie z. B. eine telefonische Begleitung oder die Teilnahme an digitalen Unterstützungsprogrammen bietet. Teilnahmeberechtigt an diesem besonderen Programm sind Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren.

Mehr Informationen zu professioneller Hilfe bei psychischen Problemen finden Sie in unserem Flyer. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne! 

Sie sind schon jetzt davon überzeugt, dass es sich um das richtige Therapieangebot für Sie handelt? Dann melden Sie sich für das Therapieangebot an. 
 

Psychotherapie in Baden-Württemberg

Verbesserte psychotherapeutische Behandlung in Baden-Württemberg

Die Debeka BKK ermöglicht ihren Versicherten in Baden-Württemberg eine verbesserte Therapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dabei soll innerhalb von zwei Wochen ein Erstkontakt zu einer therapeutischen Fachkraft gewährt werden. Darüber hinaus wird spätestens nach 4 Wochen mit der Therapie begonnen. In dringenden Fällen erfolgt der Erstkontakt nach drei Tagen und der Therapiebeginn nach sieben Tagen.
 

Eine Liste freier Therapieplätze und teilnehmender therapeutischer Fachkräfte finden Sie auf der Webseite des Medi-Verbunds.

Freie Therapieplätze anzeigen 

Teilnehmende therapeutische Fachkräfte anzeigen

Weitere Informationen zu unserem Vertrag zur besonderen psychotherapeutischen Versorgung unserer Versicherten in Baden-Württemberg finden Sie in unserem Flyer

KIRINUS

Psychotherapie ganz bequem von zu Hause aus 

Gemeinsam mit der KIRINUS Health GmbH bietet die Debeka BKK ihren Versicherten einen zeitnahen und digitalen Zugang zur Psychotherapie: Versicherten, die auf einen Termin in der Regelversorgung warten oder denen es aufgrund Ihrer persönlichen oder beruflichen Lebenssituation nicht möglich ist, regelmäßig zu einer niedergelassenen therapeutischen Fachkraft zu gehen, wird im Rahmen dieses Versorgungskonzeptes ein digitales Therapieangebot unterbreitet, das sich durch einen schnellen Therapiestart und unterstützende digitale Einheiten auszeichnet. Notwendig ist lediglich ein einziger persönlicher Erstkontakt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Online-Psychotherapie
 

Videobasierte Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Schneller Zugang zur Psychotherapie dank Online-Therapie

Mit der Corona-Pandemie stiegen auch die Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Viele leiden unter verschiedenen Ängsten, darunter Trennungs- und Zukunftsängste. Die Anzahl der psychosomatischen Symptome ist rasant gestiegen und hat sich mehr als verdoppelt.

Gemeinsam mit Medicalnetworks ermöglichen wir unseren Versicherten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen direkten Zugang zur Psychotherapie ohne lange Wartezeiten. 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche.

Psychotherapie am Michel in Hamburg

Unterstützendes Beratungs- und Leistungsangebot zur Überbrückung langer Wartezeiten 

Zur Überbrückung langer Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz in Hamburg bieten wir Versicherten der Debeka BKK durch die Praxis „Psychotherapie am Michel“ ein kurzfristiges, unterstützendes Beratungs- und Leistungsangebot an. Versicherte werden im Rahmen eines Informationsgespräches von erfahrenen psychotherapeutischen Fachkräften über die Diagnose aufgeklärt und hinsichtlich möglicher Therapieoptionen beraten. Im Anschluss an dieses Gespräch erfolgen bei Bedarf bis zu 10 weitere Einzelgespräche.

Anschrift und Kontaktdaten der Praxis:
Rückenzentrum Am Michel
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
T: 040 413623-519
F: 040 413623-7

Eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und psychotherapeutischen Fachkräften ist den Mitarbeitenden des Rückenzentrums besonders wichtig.

Weitere Informationen sowie die Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung finden Sie im Formular „Teilnahme- und Datenfreigabeerklärung – Psychotherapie im Rückenzentrum am Michel“.

Nützliche Tipps & Links

Auf der Suche nach einer passenden ärztlichen Praxis oder Klinik sowie bei Fragen rund um Ihre Gesundheit können Sie als Versicherter der Debeka BKK auch das Gesundheitstelefon kostenfrei nutzen.

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