Neben dem Vorbereitungskurs für Schwangere gibt es auch die Möglichkeit für den Partner an einem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen.
Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.
Erstattet werden u. a. die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs des Partners, wenn dieser ebenfalls bei uns versichert ist. Weiterhin sollte die Leistung von einer Hebamme erbracht werden die zur Leistungserbringung berechtigt ist (§ 134a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V oder § 13 Abs. 4 SGB V).
Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
Zur Kostenerstattung benötigen wir die Rechnung und aktuelle Bankverbindung bestätigt durch die eigenhändige Unterschrift. Zudem teilen Sie uns bitte den vollen Namen und Geburtsdatum des Partner (ggf. Versichertennummer) mit.
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