Das Thema Sozialversicherung ist nicht so einfach zu durchschauen. Viele Arbeitgeber sind unsicher, ob und wofür Krankenkasse, Minijob-Zentrale, Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Agentur für Arbeit zuständig sind und welche Angaben sie an diese Organisationen übermitteln müssen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) startete im Januar 2017 das neue Informationsportal für Arbeitgeber.
Hier können Sie sich jetzt über Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber und Unternehmer informieren. Das Portal ist insbesondere für diejenigen konzipiert, die noch wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung haben.
Bei der Neuauflage eines Beitrags- bzw. Arbeitgeberkontos sind standardisierte Daten notwendig. Hier finden Sie die wichtigsten Formulare:
Sollten einmal Beiträge zu viel bezahlt worden sein und von uns rückerstattet werden, dann nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
Das SV-Meldeportal bietet Arbeitgebern und Dienstleistungspartnern die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern. Es unterstützt bei der Erfüllung der Meldepflichten. Die Webanwendung bietet eine sichere Übermittlung von Meldungen, Beitragsnachweisen, Anträgen und ermöglicht den Abruf von Bescheinigungen. Das SV-Meldeportal ersetzt jedoch kein Entgeltabrechnungsprogramm, sondern dient als Ausfüllhilfe und Unterstützung, die Meldepflichten sicher und effizient erfüllen zu können.
Alle weiteren Informationen auch zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite des SV-Meldeportals.
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