Das Thema Sozialversicherung ist nicht so einfach zu durchschauen. Viele Arbeitgeber sind unsicher, ob und wofür Krankenkasse, Minijob-Zentrale, Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Agentur für Arbeit zuständig sind und welche Angaben sie an diese Organisationen übermitteln müssen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) startete im Januar 2017 das neue Informationsportal für Arbeitgeber.
Hier können Sie sich jetzt über Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber und Unternehmer informieren. Das Portal ist insbesondere für diejenigen konzipiert, die noch wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung haben.
Bei der Neuauflage eines Beitrags- bzw. Arbeitgeberkontos sind standardisierte Daten notwendig. Hier finden Sie die wichtigsten Formulare:
Sollten einmal Beiträge zu viel bezahlt worden sein und von uns rückerstattet werden, dann nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
Das Informationsportal für Arbeitgeber hält Sie immerzu auf dem neusten Stand.
sv.net ist eine online-gestützte Anwendung der Firma ITSG, mit welcher Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben wird Daten für Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise schnell und bequem über das Internet an die Annahmestellen der Krankenkassen zu übermitteln. Es wird lediglich eine Internetverbindung und die kostenfreie Software Acrobat Reader - zum Ausdrucken des Änderungsbelegs - benötigt.
Bei erstmaliger Benutzung von sv.net/online ist eine einmalige Registrierung notwendig, damit Sie zukünftig am Datenaustausch teilnehmen können.
Link: Standard sv.net
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