Wird neben der ambulanten Pflege durch Angehörige ein Pflegedienst an den Pflegeleistungen beteiligt, dann können Pflegegeld und Pflegesachleistungen ganz einfach miteinander kombiniert werden. Die Anrechnung erfolgt prozentual.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger des Pflegegrades 2 hat im Januar 2024 Sachleistungen im Wert von 320 EUR in Anspruch genommen. Dies entspricht 42,05 % (kaufmännisch gerundet auf zwei Stellen nach dem Komma) des ihm zustehenden Höchstbetrags von 761 EUR.
Vom Pflegegeld in Höhe von 332 EUR stehen ihm somit noch 57,95 %, also 192,39 EUR zu.
Ergebnis: Die Rechnung des Pflegedienstes in Höhe von 320 EUR wird von uns vollständig übernommen. Zusätzlich zahlen wird ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 192,39 EUR an den Pflegebedürftigen aus.
Vorteil: Sie als Angehörige werden durch den Pflegedienst teilweise entlastet oder Sie können die Pflegeleistungen an die Mitarbeiter des Pflegedienstes übertragen, die Ihnen nicht liegen oder die Sie überfordern. So kann es für Sie zum Beispiel von Vorteil sein, wenn die Körperpflege des Pflegebedürftigen durch die Mitarbeiter eines Pflegedienstes übernommen wird.
Bei konkreten Fragen finden Sie unsere Kontaktdaten hier. Wir beraten Sie gerne!
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