Zytomegalietest

Mehrleistung

Zytomegalie ist eine weit verbreitete Virusinfektion. Das Virus gehört zu den Herpes-Viren. Insbesondere bei einer Erstinfektion während der Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Virus auf das ungeborene Kind übertragen wird.

Der Zytomegalietest wird als Zusatzleistung im Rahmen der zusätzlichen Leistungen bei Schwangerschaft / Mutterschaft ("Schwangerschaftsbudget") bezahlt. 

Je Schwangerschaft erstatten wir Kosten von insgesamt maximal 250 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Das Budget steht Ihnen für verschiedene Leistungen, wie z. B. einem Zytomegalietest, zur Verfügung, die individuell in Anspruch genommen werden können.

Erstattet werden u. a. die Kosten von ärztlich erbrachten Leistungen bei vorliegenden Risikofaktoren, die mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegen zu wirken. Beispielsweise für den Zytomegalietest, wenn eine besondere Infektionsgefahr mit dem Erreger z. B. durch den Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr besteht. Als Nachweis ist keine ärztliche Empfehlung notwendig.

Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach § 23 SGB V durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.

Zur Erstattung benötigen wir die Rechnung und die aktuelle Bankverbindung bestätigt durch die eigenständige Unterschrift.

Weitere Informationen sowie Leistungen im Rahmen der Schwanger- und Mutterschaft finden Sie hier.

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