1. Für welche Internet-Seite gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite von der Debeka Betriebs-Krankenkasse. Kurz: Debeka BKK.
Die Debeka BKK-Internet-Seite finden Sie unter: www.debeka-bkk.de
Die Erklärung gilt für alle Inhalte und Funktionen auf dieser Internet-Seite.
Eine Ausnahme finden Sie in Abschnitt 3.
Die Debeka BKK ist eine öffentliche Stelle.
Die Debeka BKK-Internet-Seite soll barrierefrei sein.
Die Regeln zur Barrierefreiheit stehen im Gesetz:
- Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Kurz: BGG. - Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung.
Kurz: BITV 2.0. - Richtlinie von der Europäischen Union: EU 2016/2102.
2. Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Die Debeka BKK-Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Inhalte sind entweder noch nicht barrierefrei.
Oder: Inhalte sind noch nicht komplett barrierefrei.
3. Welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei?
3.1 Anforderungen für die Barrierefreiheit
Für barrierefreie Internet-Seiten gibt es Regeln.
Diese Regeln heißen: WCAG 2.1
Diese Regeln gelten auf der ganzen Welt.
Für die Debeka BKK-Internet-Seite sind die WCAG-Stufen A und AA wichtig.
PDF-Dokumente
Neue PDF-Dateien auf der Debeka BKK-Internet-Seite sind barrierefrei.
Alle anderen PDF-Dateien machen wir nach und nach barrierefrei.
Unser Ziel: Das wollen wir bis zum 31. Dezember 2026 schaffen.
3.2 Weitere Anforderungen für die Internet-Seite
Für manche Bereiche auf der Debeka BKK-Internet-Seite gelten besonders strenge Regeln.
Für diese Bereiche gelten die WCAG-Regeln in der Stufe AAA.
Dazu gehören zum Beispiel:
- die Start-Seite
- das Haupt-Menü: Hier finden Sie die wichtigsten Bereiche der Internet-Seite.
- Formulare, die man online ausfüllt.
CAPTCHA-Test im Kontakt-Formular
Auf unserer Kontakt-Seite gibt es einen CAPTCHA-Test.
Der CAPTCHA-Test prüft:
Ist der Internet-Nutzende ein Mensch?
Oder ist der Internet-Nutzende ein Computer-Programm?
Der Test schützt die Internet-Seite.
Zum Beispiel vor Computer-Programmen, die sehr viele Anfragen schicken.
Durch den CAPTCHA-Test bleibt die Internet-Seite also sicher.
Unser CAPTCHA-Test hat auch eine Audio-Version.
Das heißt: Man kann sich die Test-Aufgabe anhören.
Die CAPTCHA-Audio-Version ist noch nicht komplett barrierefrei.
Das wollen wir aber bis zum 31. Dezember 2026 ändern.
3.3 Inhalte von anderen Anbietern
Einige Inhalte auf unserer Internet-Seite kommen von anderen Anbietern.
Zum Beispiel:
- Karten
- Medien-Dienste.
Das sind Inhalte mit Videos, Musik, Nachrichten oder Bildern.
Diese Inhalte werden von der Debeka BKK:
- nicht bezahlt,
- nicht entwickelt und
- nicht kontrolliert.
Deshalb gehören diese Inhalte nicht zu dieser Erklärung.
Das steht in Paragraf 12c von der Verordnung BITV 2.0.
4. Was können Sie tun, wenn ein Inhalt nicht barrierefrei ist?
Sie können einen Inhalt auf unserer Internet-Seite nicht nutzen?
Oder: Sie finden eine Info nicht?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ansprech-Person für digitale Barrierefreiheit:
Debeka Betriebs-Krankenkasse
Im Metternicher Feld 50
56072 Koblenz
Sie erreichen uns:
- über unser Kontakt-Formular:
Kontaktformular - Ihr direkter Draht zu uns | Debeka BKK - per Telefon: 0261 94143 – 0
- per E-Mail: info@debeka-bkk.de
5. Wie hat man die Barrierefreiheit geprüft?
Die Firma forty-four Multimedia GmbH aus Koblenz hat unsere Internet-Seite auf Barrierefreiheit geprüft:
Nach den Regeln WCAG 2.2 und die BITV 2.0.
Bei der Prüfung hat die Firma 5 Seiten unserer Internet-Seite untersucht.
Die Prüfung war am 29. April 2026.
6. Wann haben wir diese Erklärung erstellt?
Diese Erklärung ist vom 19. Mai 2026.
Die Erklärung haben wir am 13. Juli 2026 erneuert.
Wir überprüfen diese Erklärung mindestens 1 Mal im Jahr.
Wir überarbeiten die Erklärung:
- wenn es technische Änderungen gibt
- wenn sich Inhalte ändern.
7. Was können Sie tun, wenn wir keine Lösung finden?
Sie haben uns ein Problem mitgeteilt.
Aber wir konnten keine gute Lösung finden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Das steht in Paragraf 16 im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Eine Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Zum Beispiel zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der Debeka BKK.
- Die Schlichtungs-Stelle findet mit beiden Parteien eine Lösung.
- Für die Problem-Lösung müssen Sie nicht vor das Gericht.
- Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.
- Sie brauchen keinen Rechtsanwalt und keine Rechtsanwältin.
Kontakt zur Schlichtungs-Stelle
Schlichtungs-Stelle bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de