Sie sind der Meinung, dass Sie oder Ihr Angehöriger die Alltagssituationen ohne Hilfe nicht mehr bewältigen kann? Dann setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit:
Tipp: In diesem Zusammenhang kann es von Vorteil sein, wenn Sie den Tagesablauf und die Unterstützungsmaßnahmen einmal über einen Zeitraum von 10 - 14 Tagen in Stichpunkten festhalten. Zum Beispiel:
Ergänzend steht Ihnen auch die sogenannte Pflegeberatung zur Verfügung, denn alle Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch speziell ausgebildete Pflegeberaterinnen bzw. Pflegeberater. Die Pflegeberatung ist freiwillig, für Sie kostenlos und kann bei ganz konkreten Problemen rund um die Pflege helfen, wie zum Beispiel:
Unser Partner spectrumK steht unseren Versicherten von Montag bis Sonntag rund um die Uhr kostenfrei unter der Rufnummer 0800 7237267 beratend zur Seite. Auf Wunsch findet eine Beratung auch bei Ihnen zu Hause statt, damit die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater ggf. auch Empfehlungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes abgeben können. Nähere Informationen rund um das Thema Pflegeberatung finden Sie in unserer Broschüre Pflegeberatung gleich hier zum Download. Gerne senden wir Ihnen die Broschüre auch per Post zu – ein Anruf unter 0261 94143 - 0 genügt!
Pflegestützpunkte bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Ob sich ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe befindet, können Sie ganz einfach mit unserem BKK-PflegeFinder nachschlagen.
Den Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bitte so früh wie möglich bei uns als Pflegekasse, da das Antragsdatum für den Beginn der Leistungsansprüche mitentscheidend ist. Der Pflegeantrag kann sowohl von Ihnen als Pflegebedürftiger selbst, als auch von einem Bevollmächtigten gestellt werden. Den Antrag auf Pflegleistungen finden Sie gleich hier zum Download. Alternativ senden wir Ihnen den Antrag auch per Post zu – kontaktieren Sie uns gerne.
Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kooperationspartner, die Debeka-Gruppe.
Hier finden Sie alle Kontakt- und Servicemöglichkeiten zur privaten Krankenversicherung (PKV), Altersvorsorge, Sachversicherung, Bausparen, Finanzieren und vieles mehr.
Damit wir Ihnen Pflegeleistungen zur Verfügung stellen können, muss nach der Antragstellung die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt werden. Die dazu notwendige Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird von uns nach der Antragstellung automatisch veranlasst.
Im Rahmen der Pflegebegutachtung wird vereinfacht ausgedrückt geklärt:
Zu diesem Zweck vereinbart der Medizinische Dienst in der Regel einen Besuchstermin mit Ihnen und verschafft sich vor Ort ein genaues Bild von Ihrem individuellen Hilfebedarf und Ihrer Wohn- und Pflegesituation. Der Hausbesuch wird von speziell ausgebildeten Pflegefachkräften oder Ärzten des Medizinischen Dienstes durchgeführt und selbstverständlich vorher angekündigt bzw. mit Ihnen und Ihren Angehörigen abgestimmt.
Die Gutachterin bzw. der Gutachter des Medizinischen Dienstes wird Ihnen im persönlichen Gespräch gezielte Fragen zu Problemen, Einschränkungen und dem Unterstützungsbedarf im Alltag stellen. Wir empfehlen Ihnen offen und ehrlich zu antworten, auch dann, wenn es sicherlich nicht einfach ist einer unbekannter Person Einblicke in das Privatleben und intime Bereiche zu gewähren.
Nachfolgende Fragen können für eine Gesprächsvorbereitung hilfreich sein:
Tipp: Bitten Sie eine Vertrauensperson und ihre Pflegeperson (ggf. eine:n Mitarbeiter:in des betreuenden Pflegedienstes) bei dem Termin anwesend zu sein. Schildern Sie die Einschränkungen und Probleme des Alltags möglichst genau ohne diese ggf. zu beschönigen, denn daraus kann die Einordnung in einen falschen Pflegegrad entstehen.
Die Erkenntnisse aus dem Hausbesuch und die Informationen aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen werden im Anschluss vom Gutachter des Medizinischen Dienstes zusammengeführt, nach bundesweit einheitlichen Kriterien bewertet und im sogenannten Pflegegutachten einem Pflegegrad zugeordnet.
Hinweis/COVID-19-Pandemie: Zum Schutz des Pflegebedürftigen und zum Schutz der Gutachter vor einer Ansteckung, kann abhängig vom jeweils aktuellen Infektionsgeschehen der COVID-19-Pandemie die übliche persönliche Begutachtung zeitweise entfallen. Die Begutachtung wird dann in der Regel unter Berücksichtigung vorhandener ärztlicher Unterlagen und den Angaben im Pflegeantrag vorgenommen. Zusätzlich wird sich der Gutachter mit dem Pflegebedürftigen und/oder Angehörigen telefonisch in Verbindung setzten um ergänzende Auskünfte einzuholen
Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zum Rehabilitationsbedarf, zur geplanten Versorgung mit Hilfsmitteln und zum Pflegegrad werden von uns unmittelbar nach dem Eingang des ausführlichen Pflegegutachtens ausgewertet und umgesetzt. Den schriftlichen Leistungsbescheid senden wir Ihnen zusammen mit einer Kopie des Pflegegutachtens zu.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit zwischen Ihrer Antragstellung und unserer Leistungsentscheidung geht selbstverständlich nicht zu Ihren Lasten. Für den Fall der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit leisten wir rückwirkend ab dem Anspruchsbeginn.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.