Die Debeka BKK beabsichtigt in den nachstehenden Produktgruppen (PG) die Hilfsmittelversorgungen vertraglich zu regeln.
PG 21.43.01 – Real-Time-Messgeräte (rtCGM)
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V öffentlich bekannt gegeben.