Hilfsmittel

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite
für Leistungserbringer rund um den Hilfsmittelbereich.

Voraussetzungen Vertragspartnerschaft

Institutionskennzeichen (IK)
Das IK ist ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Es wird vergeben durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) in St. Augustin. Die bei der ARGE IK gespeicherten Angaben (Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung) sind für die Kooperation mit uns verbindlich. Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Stammdaten der ARGE IK unverzüglich mit. Sie brauchen diese Information nur einmal weiterzugeben. Denn: Alle Krankenkassen beziehen von der ARGE IK diese Daten.

Präqualifizierung
Die Krankenkassen müssen vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel von den Leistungserbringern erfüllt werden (Eignungskriterien). Damit die zahlreichen individuellen Eignungsprüfungen vor jedem Vertragsabschluss vermieden werden, wurde ein Präqualifizierungsverfahren geschaffen, in dem die Leistungserbringer ihre Eignung generell nachweisen können.

Verträge

Hilfsmittel dürfen für gesetzlich Versicherte nur von Vertragspartnern der Krankenkasse abgegeben werden. Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Vertrag mit der Debeka BKK abzuschließen.

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Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

Die meisten Leistungserbringer reichen uns die Kostenvoranschläge für Hilfsmittel elektronisch ein. Nutzen auch Sie die Vorteile des elektronischen Kostenvoranschlags und sparen Zeit, Geld, Papier und Verwaltungsaufwand.

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Abrechnung

Hilfsmittel rechnen Sie bitte über das Abrechnungszentrum Emmendingen ab.

Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK: 107436557

Das IK der Debeka BKK lautet: 106329225 (mit Neben-IK: 106329236)

Das Service-Portal für Leistungserbringer finden Sie hier.

Urbelege

Urbelege sind Belege, die für die Abrechnung von Einzel- oder Gesamtrechnungen notwendig sind 
(z. B. die Bestätigung der Versicherten über ein erhaltenes Hilfsmittel).

Beginn Zahlungsfrist

Wenn die Daten an das Abrechnungszentrum Emmendingen versendet worden sind, ist es wichtig, 
dass auch die Urbelege mit dem Datenträgerbegleitzettel an die vorgenannte Adresse weitergeleitet werden. 
Erst wenn alle Unterlagen eingegangen sind, beginnt die Zahlungsfrist.

Rückfragen

Bei Rückfragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an das Abrechnungszentrum Emmendingen:

Datenträgeraustausch: dale(at)arz-emmendingen.de

Datenannahme: inbox(at)tp5.arz-emmendingen.de

Abrechnung: kundenservice(at)arz-emmendingen.de      

oder per Telefon: (07641) 9201 - 0 bzw. Telefax: (07641) 9201 - 4100

Elektronisches Abrechnungsverfahren

Informationen des GKV-Spitzenverbandes zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen beim Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 302 SGB V finden Sie auf www.gkv-datenaustausch.de in der Rubrik Leistungserbringer / sonstige Leistungserbringer.

Festbeträge

Der GKV-Spitzenverband bestimmt Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden (vgl. § 36 SGB V). Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der Versicherten. Bestehen die Versicherten auf Versorgungen, die den Festbetrag überschreiten, müssen sie den Mehrbetrag selbst tragen.

Kunden- center
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