Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

Es gibt mehrere Dienstleister in Deutschland, die den eKV anbieten. Mit dem eKV haben Sie die Möglichkeit, uns die zur Entscheidung erforderlichen Unterlagen elektronisch einzureichen. Die ärztliche Verordnung und weitere ergänzende Unterlagen für den Kostenvoranschlag werden dabei in einem vorher vereinbarten Datei-Format übermittelt.

  • technische Voraussetzungen für den eKV
    Die von uns verwendete Branchensoftware ZHP.X3 steht allen Branchensoftware-Herstellern zur Verfügung und ermöglicht ein Roaming zu den übrigen eKV-Plattformen anderer Dienstleister.
     
  • erforderliche Angaben im eKV
    Bitte erfassen Sie alle Angaben gemäß den vertraglichen Regelungen, insbesondere
    • vertraglich vereinbarten LEGS
      (der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) ist 7-stellig
      und setzt sich aus dem Abrechnungscode (AC) und dem Tarifkennzeichen (TK) zusammen)
    • Hilfsmittelpositionsnummer
    • Kennzeichen Hilfsmittel (KZH)

… und fügen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verordnung) dem eKV als Anlage mit entsprechender Kennzeichnung bei.

Bilden Sie für jedes Hilfsmittel eine Versorgungseinheit, die auch aus verschiedenen Positionen der gleichen Produktgruppe bestehen kann, welches erst in der Gesamtheit eine funktionsfähige, dem Verwendungszweck entsprechende Versorgung ergibt. So können Sie auch mehrere Hilfsmittel mittels eKV beantragen.

Abrechnung des genehmigten eKV
Bitte übernehmen Sie für Ihre Abrechnung das übermittelte Genehmigungskennzeichen und geben den vertraglich vereinbarten LEGS an. Denn Ihre Abrechnung muss mit den genehmigten Daten des eKV (inkl. LEGS) übereinstimmen. So vermeiden Sie Rückweisungen unseres Abrechnungszentrums Emmendingen, das die Genehmigungsdaten mit Ihren Abrechnungsdaten maschinell abgleicht.

Kunden- center
Kundencenter
(0261) 94143 - 0
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr
Leistungs- und Versicherungsfragen
Ihr
Anliegen

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×