Debeka BKK Gesundheits-News

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Rückwirkende Beitragskorrektur für freiwillig Versicherte

Im Rahmen einer gesetzlichen Änderung können wir Ihre Beiträge aus den Jahren 2018 und 2019 aufgrund von Einkünften aus Arbeitseinkommen sowie Vermietung und Verpachtung korrigieren. Hierzu benötigen wir bis zum 16. Dezember 2024 einen entsprechenden Nachweis, dass Sie niedrigere Einnahmen erzielt haben.

Falls Ihnen noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, reichen Sie uns bitte einen Nachweis vom Finanzamt ein.

Weitere Informationen zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten finden Sie hier.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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