Ausland

Sie genießen Versicherungsschutz für notwendige Leistungen zu den vor Ort geltenden gesetzlichen Bedingungen. Dies gilt in den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in weiteren Ländern, mit denen sogenannte Sozialversicherungsabkommen bestehen (z. B. in verschiedenen Mittelmeer-Anrainer-Staaten). Kein Versicherungsschutz besteht z. B. für einen Rücktransport und für Auslandsreisen in andere als die genannten Länder.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Ein Antrag ist nicht erforderlich, die notwendigen Informationen befinden sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte. Wenn Sie nach Bosnien Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei verreisen, melden Sie sich bitte unter 0261 94143 - 0 frühzeitig vor Reisebeginn bei uns. In diesen Ländern gilt ein gesonderter Auslandskrankenschein, den wir Ihnen gerne ausstellen.

Tipp: Wir empfehlen vor Reisebeginn den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.dvka.de.

Sind Ihnen während Ihrer Reise Kosten entstanden? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen die Debeka BKK eine (anteilige) Kostenerstattung prüfen kann.

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