Verarbeitung personenbezogener Daten

Hierzu zählen insbesondere:

  • Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten
  • Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte
  • Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung
  • Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
  • Übernahme der Behandlungskosten für nicht versicherungspflichtige Personenkreise nach § 264 SGB V gegen Kostenerstattung
  • Beteiligung des Medizinischen Dienstes
  • Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung
  • Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln
  • Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung
  • Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
  • Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
  • Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsverträgen
  • Vorbereitung, Durchführung von Modellvorhaben, Verträgen zu integrierten Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs, sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen, einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran
  • Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
  • Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation und Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege
  • Koordinierung pflegerischer Hilfen, die Pflegeberatung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten
  • Durchführung von Entlass- und Krankengeldfallmanagement
  • Gewinnung von Mitgliedern
  • Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft
  • Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V).
  • Forschungsvorhaben

Darüber hinaus verarbeitet die Debeka BKK Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen (Art. 6 Abs. 1a EU-DSGVO).

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