Allgemein
Die Familienversicherung ist eine kostenfreie Kranken- und Pflegeversicherung für Familienangehörige über die Mitgliedschaft der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners, der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners oder eines Elternteils in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die kostenfreie Absicherung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, welche gesetzliche Krankenkassen einmal jährlich über die sogenannte Familien-Bestandspflege überprüfen müssen.
Wir bitten Sie deshalb darum: Informieren Sie uns immer umgehend, wenn sich bei Ihnen oder Ihren Angehörigen insbesondere folgende Änderungen ergeben:
- Änderung im Familienstand
- Veränderung im Krankenversicherungsschutz (z. B. eigener Krankenversicherungsschutz eines Angehörigen, auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung)
- Bezug oder Veränderung von eigenem Einkommen von familienversicherten Angehörigen
- Verzug ins Ausland bzw. Änderung des Wohnortes
Da die Prüfung immer für einen vergangenheitsbezogenen Zeitraum erfolgt, werden alle Mitglieder angeschrieben, die in diesem Prüfzeitraum familienversicherte Angehörige hatten. Daher benötigen wir den unterschriebenen Antrag in jedem Fall zurück – selbst dann, wenn sich nichts an Ihren Verhältnissen geändert hat oder die Familienversicherung nicht mehr besteht.
Die Familienversicherung ist ein kostenfreier Versicherungsschutz für Angehörige. Dieser kann nur in Kraft treten, wenn der Anspruch durch das Mitglied über die Angaben auf dem Familienfragebogen einschließlich gegebenenfalls beizufügender Nachweise der Krankenkasse belegt wird. Wird der Fragebogen einschließlich der erforderlichen Nachweise nicht eingereicht, muss die Familienversicherung der Angehörigen beendet werden – unter Umständen sogar rückwirkend bis zum zuletzt geprüften Zeitraum des Familienversicherungsanspruches.
Bitte beachten Sie: In diesem Fall ist für die Angehörigen auch rückwirkend ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachzuweisen. Kann dies nicht belegt werden, müssen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden betroffenen Angehörigen ab dem Zeitpunkt der (rückwirkenden) Beendigung der Familienversicherung eine beitragspflichtige Mitgliedschaft durchführen.
Eheleute und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner
- Bei der erstmaligen Familienversicherung von Eheleuten sowie gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartnern (lt. Lebenspartnerschaftsgesetz) oder bei abweichenden Nachnamen benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.
- Bei Scheidung innerhalb des auf dem Fragebogen genannten Prüfzeitjahres bitten wir um Zusendung einer Ausfertigung des rechtskräftigen Scheidungsurteils.
Kinder
- Bei abweichendem Nachnamen: Eine Kopie der Geburtsurkunde, soweit dadurch nachgewiesen wird, dass das Mitglied ein Elternteil des familienversicherten Kindes ist. Ansonsten eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung, des Pflegeschaftsnachweises oder der Adoptionsurkunde.
- Ist ein Elternteil nicht gesetzlich krankenversichert (z. B. private Krankenversicherung), ist die Höhe des Einkommens für die Anspruchsprüfung auf Familienversicherung der Kinder entscheidend. Folgende Belege werden benötigt:
- Bei Selbstständigen oder Freiberuflern der letzte aktuelle Steuerbescheid.
- Bei Beschäftigten eine Kopie der Verdienstbescheinigung des Monats Dezember. Sollte die Verdienstbescheinigung nur bei Änderungen der Bezüge ausgestellt werden und somit nicht vorliegen, senden Sie uns bitte eine Kopie der zuletzt ausgestellten Verdienstbescheinigung und der Lohnsteuerbescheinigung aus dem Beurteilungszeitraum zu.
- Für Kinder ab dem 23. Lebensjahr, die noch eine Schule oder Hochschule besuchen, benötigen wir eine Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigung. Zeiten von Wehr- oder Zivildienst weisen Sie einfach mit einer Dienstzeitbescheinigung nach.
Einkünfte
Alle im Familienversicherungsfragebogen abgefragten Einkunftsarten sind bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu beachten. Bitte denken Sie daran, uns die entsprechenden Nachweise für den abgefragten Zeitraum einschließlich etwaiger Änderungsnachweise beizufügen. Auf welchen Zeitpunkt sich die Abfrage bezieht, können Sie der ersten Seite des Fragebogens entnehmen.
Hinweise zum Fragebogen
Hinweisfelder
Der Familienstand ist für die Prüfung des Familienversicherungsanspruches von Bedeutung, da u. a. der Versicherungsstatus von Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner Auswirkungen auf den Familienversicherungsanspruch von Kindern haben kann.
Der Versicherungsstatus der Ehefrau bzw. des Ehemanns sind auch für die Beurteilung des Anspruchs auf Familienversicherung von Kindern erforderlich. Diese sind somit auch dann erforderlich, wenn die Ehefrau bzw. der Ehemann nicht familienversichert sind oder die Angaben bereits in einer vorherigen Abfrage gemacht wurden.
Bei der Ausübung einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit benötigen wir immer den letzten gültigen Steuerbescheid. Bitte beachten Sie, dass wir die vollständige Ausfertigung des Steuerbescheides benötigen. Auszüge aus dem Steuerbescheid reichen nicht aus.
Ja, alle im Prüfzeitraum ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen sind zu berücksichtigen. Bei schwankendem Einkommen sind alle Gehaltsnachweise aus dem Prüfzeitraum vorzulegen.
Zu den auf dem Fragebogen angegebenen Einkünften benötigen wir stets auch einen entsprechenden Nachweis für den abgefragten Zeitraum. Dies ist z. B.
- bei Selbstständigen: der letzte aktuelle Steuerbescheid
- bei Arbeitnehmenden: die Verdienstbescheinigung des Monats Dezember des Prüfjahres, die Lohnsteuerbescheinigung oder die Bezügemitteilung des Monats Dezember
- bei Rente oder Versorgung Beziehenden: der letzte Rentenbescheid (z. B. Anpassungsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung) oder die aktuelle Leistungsmitteilung der Zahlstelle
Bitte beachten Sie, dass es sich immer um jährliche Angaben handelt und wir daher auch alle Belege des gesamten Jahres bzw. auch der unterjährigen Veränderungen benötigen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind den Krankenkassen über den Fragebogen zu erklären und nachzuweisen. Mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der abgefragten Angaben.