Zum 01. Juli 2024 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Verbesserung von Leistungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten beschlossen (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz).
Wenn Sie aktuell Rentnerin oder Rentner sind und bei Ihnen eine Erwerbsminderungsrente in der Zeit zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten Sie ggf. ab dem 01. Juli 2024 einen Rentenzuschlag nach § 307j SGB VI. Alle Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf den Zuschlag haben, erhalten ihn automatisch. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Sie werden im Juli 2024 mit einem Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung informiert.
Der neue Rentenzuschlag ist ab dem 01. Juli 2024 beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Krankenkassen voraussichtlich erst Ende 2025 darüber, wer den Zuschlag erhält.
Daher bitten wir Sie, uns den entsprechenden Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung oder einen Kontoauszug einzureichen, damit wir den Zuschlag berücksichtigen und eine korrekte Beitragsberechnung durchführen können.
Sollten Sie uns keinen Bescheid einreichen, berechnen wir Ihre Beiträge rückwirkend ab dem 01. Juli 2024 neu, wenn die Deutsche Rentenversicherung uns mitteilt, dass ein Zuschlag ausgezahlt wurde. Dies hätte Nachzahlungen zur Folge.
Weitere Informationen zu den Rentenzuschlägen erhalten Sie hier.
Sie haben weitere Fragen? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter – wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr für Sie da.