Versichert in der Ausbildung

Mit dem Start ins Berufsleben beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Auf diesem Weg begleiten wir dich als gesetzliche Krankenkasse gerne.

Dein Weg zur Krankenversicherung als Auszubildende auf einen Blick

Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse oder Krankenkassenwechsel

Vorlage der Mitgliedsbescheinigung beim Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden bei der gewählten Krankenkasse an

Ausbildungsbetrieb berechnet die Beiträge und führt diese an die Krankenkasse ab

Deine Kranken- und Pflegeversicherung im Detail

Sobald du in ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) startest, bist du grundsätzlich versicherungspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zu Beginn deiner Ausbildung bist du daher verpflichtet, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Entscheidest du dich für eine Mitgliedschaft bei uns, übersenden wir dir für den Ausbildungsbetrieb eine Mitgliedsbescheinigung. Diese legst du bitte der Personalabteilung vor Beginn deiner Ausbildung vor.

Hinweis: Als Azubi unterliegst du auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, wenn dein Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro nicht übersteigt.

So errechnen sich die Beiträge

Die Höhe deiner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich prozentual aus deinem Arbeitsentgelt. Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende die Beiträge paritätisch. Das heißt, dass dein Ausbildungsbetrieb die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge übernimmt.

Dein Ausbildungsbetrieb überweist auch Beiträge für deine spätere Altersabsicherung und für die Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit an die Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet als sog. Einzugsstelle die Beiträge an die jeweils zuständige Sozialversicherungsträgerschaft, die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Bundesagentur für Arbeit, weiter.

Achtung: Es gilt eine Sonderregelung für Auszubildende, deren Monatsverdienst weniger als 325 Euro beträgt. In diesen Fällen trägt der Ausbildungsbetrieb den kompletten Beitrag allein.

'Chatbot Debby'

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×