Dein Weg zur Krankenversicherung als Auszubildende auf einen Blick
Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse oder Krankenkassenwechsel
Vorlage der Mitgliedsbescheinigung beim Ausbildungsbetrieb
Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden bei der gewählten Krankenkasse an
Ausbildungsbetrieb berechnet die Beiträge und führt diese an die Krankenkasse ab
Deine Kranken- und Pflegeversicherung im Detail
Sobald du in ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) startest, bist du grundsätzlich versicherungspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zu Beginn deiner Ausbildung bist du daher verpflichtet, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Entscheidest du dich für eine Mitgliedschaft bei uns, übersenden wir dir für den Ausbildungsbetrieb eine Mitgliedsbescheinigung. Diese legst du bitte der Personalabteilung vor Beginn deiner Ausbildung vor.
Hinweis: Als Azubi unterliegst du auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, wenn dein Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro nicht übersteigt.
So errechnen sich die Beiträge
Die Höhe deiner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung errechnen sich prozentual aus deinem Arbeitsentgelt. Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende die Beiträge paritätisch. Das heißt, dass dein Ausbildungsbetrieb die Hälfte der zu entrichtenden Beiträge übernimmt.
Dein Ausbildungsbetrieb überweist auch Beiträge für deine spätere Altersabsicherung und für die Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit an die Krankenkasse. Die Krankenkasse leitet als sog. Einzugsstelle die Beiträge an die jeweils zuständige Sozialversicherungsträgerschaft, die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Bundesagentur für Arbeit, weiter.
Achtung: Es gilt eine Sonderregelung für Auszubildende, deren Monatsverdienst weniger als 325 Euro beträgt. In diesen Fällen trägt der Ausbildungsbetrieb den kompletten Beitrag allein.