Behandlungen wie zum Beispiel Massage, Krankengymnastik, Wärme- und Ergotherapie werden unter dem Begriff Heilmittel zusammengefasst. Heilmittel werden eingesetzt, um eine Krankheit zu heilen oder einer weiteren Verschlimmerung entgegenzuwirken.
Wir tragen die Kosten für Ihre Behandlung, wenn diese ärztlich verordnet ist und in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt. Versicherte ab 18 Jahren leisten nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten sowie 10 EUR für die Verordnung.
Tipp: Verordnungen haben stets eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Beginnen Sie die Behandlung daher möglichst zeitnah.
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