Abhilfe durch Korruptionsbekämpfungsstelle
In welchem Ausmaß tatsächliche Schäden im Gesundheitswesen durch betrügerisches Verhalten entstehen, ist allerdings nicht bekannt und kann bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen.
Im Interesse unserer Versicherten und gemäß unseres gesetzlichen Auftrags (§ 197a SGB V) haben wir eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es, diejenigen zu identifizieren, die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation bekämpft werden. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.
So können Sie uns helfen
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf ein Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Seien Sie sich jedoch darüber im Klaren, dass nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption bedeutet.
Voraussetzung hierfür ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen hingegen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung. Die Debeka BKK geht jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach, selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei absolute Vertraulichkeit.
Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen senden Sie bitte an:
Debeka BKK
Korruptionsbekämpfungsstelle
Im Metternicher Feld 50, 56072 Koblenz
T 0261 94143 - 0
F 0261 94143 - 930