Der Anspruch auf Kinderkrankengeld kann dann auch genutzt werden, wenn Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss.
Ab dem 24.09.2022 können Sie natürlich weiterhin Kinderkrankengeld mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns beantragen.
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld kann dann auch genutzt werden, wenn Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss.
Ab dem 24.09.2022 können Sie natürlich weiterhin Kinderkrankengeld mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns beantragen.
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