Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch

Die Regelleistung sieht bei einer künstlichen Befruchtung eine Kostenübernahme von 50 % bei den ersten drei Behandlungsversuchen vor. Wir unterstützen Sie im Rahmen der künstlichen Befruchtung mit unserem bundesweiten Versorgungsprogramm BKK Kinderwunsch.

Unsere exklusiven Zusatzleistungen

  • Zweimaliger Zuschuss zum Kryozyklus nach erfolgtem Transfer
  • Zweimaliger Zuschuss zur Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer
  • Drei Versuche mit IVF oder ICSI mit einem Zuschuss in Höhe der GKV-Regelleistung nach erfolg-tem Transfer
  • Einmaliger Zuschuss zum 4. Versuch IVF oder ICSI nach erfolgtem Transfer
  • Zuschuss IVF/ICSI für Frauen bis zum vollendeten 42. Lebensjahres nach erfolgtem Transfer
  • unbürokratischer Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI bei medizinischer Notwendigkeit im gleichen Zyklus
  • Singleembryotransfer möglich
  • Freeze all bei Transfer innerhalb von drei Monaten

Teilnahmevoraussetzungen
An dem Vertrag können Sie als Frau teilnehmen, sofern Sie verheiratet und zwischen 25 und 42 Jahre alt sind. Ihr Ehemann sollte nicht älter als 50 Jahre alt sein.

Teilnahmemöglichkeit
Sofern Sie an dem besonderen Versorgungsprogramm teilnehmen möchten, wenden Sie sich an uns oder an eines der teilnehmenden Zentren. Sollte Ihr Kinderwunschzentrum bisher nicht am Versorgungsprogramm teilnehmen, sprechen Sie dieses gerne an.

Nützliche Informationen
Weitere Informationen über BKK Kinderwunsch erhalten Sie auch auf der Webseite des BKK Landesverbandes Bayern. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unserem exklusiven Versorgungsangebot. Rufen Sie uns an – 0261 94143291.

Kunden- center
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