Nachdem die Krankenkassen in Auftrag der Bundesregierung bereits viele Versicherte mit Berechtigungsscheinen versorgt haben, sollen nun Empfänger von “Hartz IV“, dem Arbeitslosengeld II, angeschrieben werden.
Gehören auch Sie zu dem genannten Personenkreis?
Dann bitten wir Sie zunächst um ein wenig Geduld. Auf politischer Ebene muss der genaue Ablauf geklärt und die aktuelle Impfverordnung überarbeitet werden. Geplant ist, dass die Krankenkassen erneut ein Informationsschreiben der Bundesregierung erhalten, welches dem ermittelten Personenkreis postalisch weitergeleitet wird.
Als Bezieher/in des Arbeitslosengeldes II berechtigt Sie das Informationsschreiben der Bundesregierung dazu, zehn Schutzmasken (kostenfrei) in einer Apotheke Ihrer Wahl abzuholen. Aktuell ist vorgesehen, dass Sie in der Apotheke hierzu das Schreiben sowie Ihren Personal- oder einen anderen Lichtbildausweis vorlegen.
Wir weisen darauf hin, dass Personen, die bereits in den vergangenen Wochen einen Berechtigungsschein von uns per Post erhalten haben, nicht erneut angeschrieben werden.
Sobald uns endgültige Informationen durch den Gesetzgeber vorliegen, informieren wir Sie auf der folgenden Seite erneut über die anstehenden Maßnahmen.