Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa)

Apps auf Rezept: Wir erweitern unseren Leistungskatalog für unsere Versicherten
Als innovative und moderne gesetzliche Krankenkasse bieten wir Ihnen die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zu nutzen. Mit der Einführung des neuen Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 33a SGB V) erweitert der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die neue Leistung beinhaltet einen Anspruch auf sogenannte „Digitale Gesundheitsanwendungen“ kurz „DiGA“. Teilweise werden sie auch als „App auf Rezept“ bezeichnet. Es handelt sich dabei um Medizinprodukte, welche auf digitalen Technologien basieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das DiGA-Verzeichnis veröffentlicht, in welchem die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 33a SGB V gelistet sind. Die Prüfung und Entscheidung zur Aufnahme in das Verzeichnis übernimmt das BfArM.

Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich notwendige DiGA von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelndem Arzt auf einem Kassenrezept verordnen zu lassen. Auf dieser Verordnung sind die eindeutige Verzeichnisnummer (Pharmazentralnummer – PZR) der DiGA sowie die Anwendungsdauer in Tagen durch den Arzt anzugeben. Die Verordnung übersenden Sie uns bitte als Original, damit wir den Anspruch prüfen können.

Alternativ können Sie die Nutzung der DiGA auch ohne Verordnung bei uns beantragen, wenn Sie uns einen entsprechenden Diagnose- bzw. Indikationsnachweis vorlegen. Geben Sie bitte die genaue DiGA-Bezeichnung und Nummer aus dem Verzeichnis an.

Sie profitieren von den neuen Unterstützungsmöglichkeiten, welche Sie beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder Schlafstörungen bequem zuhause oder unterwegs nutzen können.

Ihnen stehen als Kassenleistung solche DiGA zur Verfügung, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen wurden. Welche DiGA für Sie in Fragen kommt, hängt von Ihrem persönlichen medizinischen Unterstützungsbedarf ab.

Das offizielle DiGA-Verzeichnis ist im Internet für Sie einsehbar:

https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis

Dort finden Sie und Ihre Ärztin/Ihr Arzt Informationen u.a. zur medizinischen Indikation, zu den Plattformen, über die die Anwendung genutzt werden kann sowie umfangreiche Herstellerinformationen.

Wir übersenden Ihnen bei positiver Leistungsentscheidung einen persönlichen Zugangscode, mit dem Sie die App entsprechend aktivieren können. Die Kosten für die Nutzung der App rechnet der Anbieter/Hersteller nach Aktivierung der App direkt mit uns ab. Sofern Sie zusätzliche Funktionen oder weitere Anwendungen der App wünschen und diese freischalten (in App-Käufe im Store), sind die entstehenden Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen.

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