Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld

Bundestag und Bundesrat haben vereinbart, dass Eltern mit Kindern bis 12 Jahren, die sich in einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis befinden, in der Corona-Pandemie unterstützt werden. Diese Sonderregelung galt bis zum 07.04.2023.

Was sieht der Gesetzgeber vor?

Anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie weiterer Regelungen sieht der Gesetzgeber nun für

  • erkrankte Kinder eine verlängerte Anspruchsdauer vor, sodass auch im Jahr 2023 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld je Elternteil für jedes Kind für bis zu 30 Arbeitstage und für Alleinerziehende für bis zu 60 Arbeitstage besteht. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch je Elternteil auf 65 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage begrenzt.
  • nicht erkrankte Kinder eine befristete Verlängerung noch bis zum Ablauf des 7. April 2023 vor.

Wer kann das erweiterte Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen?

Die Leistung ist vorgesehen für Familien, die ihr Kind/ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil z. B. der Kindergarten, die Schule oder die Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen pandemiebedingt

  • vorübergehend geschlossen werden,
  • deren Betreten untersagt wird,
  • von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden,
  • die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird
    oder
  • der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist.

Voraussetzungen sind, dass:

  • Elternteil und auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung
    auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Wie kann das pandemiebedingte Kinderkrankengeld beantragt werden?

Das pandemiebedingte Kinderkrankengeld können Sie mit Hilfe unseres Formulars anfordern. Weiterhin ist eine Bescheinigung der Einrichtung erforderlich.

Sollten Sie keine Bescheinigung der Einrichtung erhalten, vermerken sie dies bitte im Antrag.

Wichtig: Ist die Betreuung aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes erforderlich, reichen Sie uns bitte nach wie vor die ärztliche Bescheinigung ein.

Allgemeine Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie hier.

Kunden- center
Kundencenter
(0261) 94143 - 0
Mo. - Fr. 08.00 - 17.00 Uhr
Leistungs- und Versicherungsfragen
Gesundheits- beratung
Gesundheitsberatung
0800 3000 440 Mo. - Fr. 08.00 - 20.00 Uhr Medizinische Fragen
Ihr
Anliegen

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

Zustimmen
×