Bundestag und Bundesrat haben vereinbart, dass Eltern mit Kindern bis 12 Jahren, die sich in einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis befinden, in der Corona-Pandemie unterstützt werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Kinderkrankengeldanspruch im Jahr 2021 von 10 Tagen pro Elternteil (20 Tage im Jahr) bzw. 20 zusätzlichen Tagen für Alleinerziehende (40 Tage im Jahr). Bei mehreren Kindern soll der Anspruch voraussichtlich maximal für 45 Arbeitstage pro Elternteil und für maximal 90 Arbeitstage bei Alleinerziehende bestehen.
Die Leistung ist vorgesehen für Familien, die ihr Kind/ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil z. B. der Kindergarten, die Schule oder die Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen pandemiebedingt
Das zusätzliche Kinderkrankengeld können Sie mit Hilfe unseres Formular anfordern. Weiterhin ist eine Bescheinigung der Einrichtung erforderlich.
Beantragen Sie das Kinderkrankengeld, weil Ihr Kind krank ist, brauchen Sie weiterhin eine ärztliche Verordnung. Diese kann der Kinderarzt bis zum 31.03.2021 auch über eine telefonische Krankschreibung ausstellen und Ihnen zur Verfügung stellen.