Bundestag und Bundesrat haben vereinbart, dass Eltern mit Kindern bis 12 Jahren, die sich in einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis befinden, in der Corona-Pandemie unterstützt werden. Diese Sonderregelung galt bis zum 07.04.2023.
Anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie weiterer Regelungen sieht der Gesetzgeber nun für
Die Leistung ist vorgesehen für Familien, die ihr Kind/ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil z. B. der Kindergarten, die Schule oder die Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen pandemiebedingt
Das pandemiebedingte Kinderkrankengeld können Sie mit Hilfe unseres Formulars anfordern. Weiterhin ist eine Bescheinigung der Einrichtung erforderlich.
Sollten Sie keine Bescheinigung der Einrichtung erhalten, vermerken sie dies bitte im Antrag.
Wichtig: Ist die Betreuung aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes erforderlich, reichen Sie uns bitte nach wie vor die ärztliche Bescheinigung ein.
Allgemeine Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie hier.
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