
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Debeka BKK nicht einverstanden sind, haben Sie selbstverständlich das Recht, Widerspruch einzulegen. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei vorgehen.
Ab dem Tag, an dem Sie unseren Bescheid erhalten, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Wenn Sie im Ausland leben, beträgt die Frist drei Monate.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Widerspruch an uns zu senden:
Bitte beachten Sie: Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, um rechtswirksam Widerspruch einzulegen.
Wenn aus Ihrem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass es von Ihnen stammt, benötigt es keine Unterschrift.
Den Widerspruch können Sie selbst einlegen oder eine andere Person, die Sie dazu bevollmächtigt haben – z. B. eine betreuende oder bevollmächtigte Person.
Sofern Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen möchten, benötigen wir Ihre Unterschrift.
Wenn Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie schriftlich Stellung dazu nehmen, warum Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind. Gerne können Sie uns neben dem Widerspruch auch entsprechende Unterlagen wie z. B. eine ärztliche Stellungnahme beilegen. Falls Sie angekündigt haben, dass Sie noch Unterlagen oder eine Begründung nachreichen möchten, warten wir selbstverständlich ab.
Sollte die Begründung fehlen oder keine Unterlagen nachgereicht werden, entscheiden wir jedoch nach Aktenlage.
Sie haben Fragen zum Widerspruchsverfahren oder sind sich unsicher, ob Sie einer Entscheidung widersprechen möchten? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter – offen, transparent und kompetent.
Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.