Patienteninformation zum Hausarztprogramm

Hausarztprogramm – Was ist das?

Mit dem Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung" wollen Ihre Krankenkasse und Hausärzte in Ihrer Region gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern. Damit entsprechen sie einer Forderung des Gesetzgebers. Ziel ist es, flächendeckend die hausärztliche Versorgung in besonderer Qualität zu gewährleisten und die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion des Hausarztes zu stärken. Das Hausarztprogramm ist insbesondere für Sie interessant, wenn Sie häufiger ärztliche Behandlung benötigen. Seine Lotsenfunktion für Sie kann Ihr Hausarzt nur mit Ihrer Hilfe wahrnehmen. Ihre Teilnahme an diesem Hausarztprogramm ist freiwillig.

Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten

  • Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt (auch Kinder- und Jugendärzte nehmen an der hausärztlichen Versorgung teil).
  • Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Fachärzte dürfen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden.
    Ausnahmen: im Notfall, Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie ärztliche Notfalldienste. Die Satzung Ihrer Krankenkasse kann weitere Regelungen hierzu vorsehen.
  • Im Vertretungsfall (Urlaub oder Krankheit Ihres Hausarztes) suchen Sie den von Ihrem Hausarzt benannten HzV-Vertretungsarzt auf.
  • Teilnehmen können alle Versicherten der an dem spectrumK-HzV-Vertrag teilnehmenden Krankenkassen vorrangig mit Wohnsitz in der KV-Region des gewählten Hausarztes ohne Altersbegrenzung
  • Die gleichzeitige Teilnahme an einem anderen Hausarztprogramm ist nicht möglich.

Ihre Teilnahmeerklärung können Sie bei Ihrem Hausarzt in der Praxis ausfüllen. Mit Ihrer Unterschrift
wählen Sie zum einen Ihren Hausarzt des Vertrauens, zum anderen die Teilnahme am Hausarztprogramm für mindestens ein Jahr (HzV-Teilnahmejahr).

Diesen Teilnahmewunsch können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe in Textform oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Frist hierzu beginnt mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Regelmäßig beginnt die Teilnahme im Quartal, das auf die Abgabe der Erklärung folgt. Geht das Formular nicht rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse ein oder wird für die Prüfung noch Zeit benötigt, kann eine Teilnahme auch in einem späteren Quartal beginnen. Wird die Teilnahme abgelehnt (z. B. ungeklärter Versichertenstatus), erhalten Sie eine Mitteilung Ihrer Krankenkasse

  • Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
  • Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
  • Sprechstunden täglich von Montag – Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in der KV-Region Ihres Hausarztes
  • Angebot einer wöchentlichen Früh- oder Abendterminsprechstunde für Berufstätige ab 7 Uhr oder bis mindestens 20 Uhr oder einer Samstagsterminsprechstunde pro Woche
  • Koordinierungsleistung für den gesamten Behandlungsablauf durch Ihren Hausarzt
  • Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung
  • Unterstützung bei Vermittlung von Facharztterminen
  • Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern Ihrer Krankenkasse zur Optimierung Ihrer Versorgung, z. B. Sammlung, Dokumentation und Übermittlung aller für die Diagnostik und Therapie relevanten vorliegenden Befunde im Rahmen von Überweisungen an den Facharzt und bei stationären Einweisungen

Frühestens zum Ablauf des HzV-Teilnahmejahres kann die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ ohne Angabe von Gründen mit derer in der Satzung Ihrer Krankenkasse festgelegten Frist vor Ablauf schriftlich bei Ihrer Krankenkasse gekündigt werden. Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines HzV-Teilnahmejahres möglich. In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HzV-Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z. B. wenn

  • der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
  • er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.

Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der Krankenkasse schriftlich mitteilen. Ihre Krankenkasse kann Ihnen gegenüber die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ kündigen, wenn Sie wiederholt gegen die HzV-Teilnahmebedingungen nach ihrer Satzung und Ihrer Teilnahmeerklärung, wie sie in dieser Patienten-Information erläutert werden, verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer Augenarzt/Gynäkologe ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes). Für Mehrkosten, die durch einen Verstoß gegen die HzV-Teilnahmebedingungen entstehen, können Sie in einem solchen Fall haftbar gemacht werden. Liegen die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr vor, erfolgt der Ausschluss aus dem Hausarztprogramm.

Für Ihre Krankenkasse ist es wichtig, wie zufrieden Sie mit dem Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ sind, insbesondere wie Sie die Qualität der Versorgung beurteilen. Dies ist Grundlage für Entscheidungen über weiterführende Maßnahmen. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind daher Versichertenbefragungen durch neutrale Stellen vorgesehen, an die Ihre Adresse zu diesem Zweck ohne weitere persönliche Angaben weitergeleitet wird. Falls Sie zu den Teilnehmern gehören, die für eine Befragung ausgewählt werden, erhalten Sie einen Fragebogen zugeschickt. Die Teilnahme an der Versichertenbefragung ist selbstverständlich freiwillig.

Ich habe die Hinweise zum Datenschutz und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.

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