Die Versorgung mit Berechtigungsscheinen wird für Schutzimpfungen mit hoher Priorität nach § 3 CoronaImpfVO durchgeführt.
Die Krankenkassen wurden vom Niedersächsischen Ministerium für Gesundheit beauftragt, Berechtigungsschreiben an die Impfberechtigten nach § 3 Abs 1 Nr. 2 CoronavirusImpfVO zu versenden.
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