Debeka BKK Gesundheits-News

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Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld 2022

Wir informieren Sie darüber, dass auch im Jahr 2022 der Anspruch aufgrund der Corona-Pandemie erweitert wird. Dies gilt aktuell bis zum 23. September 2022.

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld kann dann auch genutzt werden, wenn Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss.

Ab dem 24.09.2022 können Sie natürlich weiterhin Kinderkrankengeld mit einer ärztlichen Bescheinigung bei uns beantragen.

Weitere Informationen

Kind wird von seinem Vater gehalten, lächelt und hat eine Blume in der Hand.
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