Grippeschutz-Impfung für Debeka BKK Versicherte

Die ständige Impfkommision (STIKO) empfiehlt auch in diesem Jahr, insbesondere im Hinblick auf die noch weiterhin anhaltende COVID-19-Pandemie, eine Grippeschutzimpfung. Dies gilt vor allem für Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza (oder COVID-19-Erkrankung) haben und unabhängig davon, ob auch eine Coronaimpfung erfolgt ist.

Gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung vom 24.09.2021 muss zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer sog. Totimpfstoffe (z.B. Grippeimpfstoff) kein Impfabstand von 14 Tagen mehr eingehalten werden. Die Impfungen können gleichzeitig verabreicht werden. Die Injektion sollte jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Wir übernehmen die Kosten für die Grippeschutzimpfung nicht nur bei den Risikogruppen (bspw. ab dem 60. Lebensjahr). Auch ohne Indikation können sich alle anderen Versicherten gegen Grippe impfen lassen. Die Details erfahren Sie hier.

Ebenfalls können Versicherte der Debeka BKK die Grippeschutzimpfung gemäß § 132e SGB V über Betriebsärzte oder arbeitsmedizinische Dienste erhalten. Wir ermöglichen über den bundesweiten Vertrag DGAUM-Selekt eine unkomplizierte und schnelle Abrechnung der Impfkosten.

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