FFP2-Masken für besonders gefährdete Menschen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kurzfristig eine Verordnung erlassen, dass besonders gefährdete Menschen in der Corona-Pandemie mit FFP2 oder vergleichbaren Masken ausgestattet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kurzfristig eine Verordnung erlassen, dass besonders gefährdete Menschen in der Corona-Pandemie mit Atemschutzmaskenausgestattet werden sollen. Ab sofort und bis zum Ablauf des 6. Januar 2021 können sich Menschen ab 60 Jahren oder mit bestimmten Erkrankungen oder mit einer Risikoschwangerschaft zunächst drei kostenlose Masken in der Apotheke holen. Zum Nachweis auf den Anspruch reicht bei Menschen über 60 Jahren die Vorlage des Personalausweises; wer zu einer der definierten Risikogruppen zählt, muss im Rahmen einer Selbstauskunft die Zugehörigkeit zu einer der genannten Risikogruppen nachvollziehbar darlegen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 sowie vom 16. Februar bis zum 15. April sollen die Anspruchsberechtigten zwei Coupons für jeweils sechs FFP2- oder vergleichbare Masken erhalten, die (gegen eine geringe Eigenbeteiligung von jeweils 2 EUR für sechs Masken) in der Apotheke eingelöst werden können.

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Frau fährt mit aufgesetzter FFP2 Maske Zug.
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