Corona-Pandemie: Änderungen beim Kinderkrankengeld

Bundestag und Bundesrat haben hinsichtlich des Kinderkrankengeldes ein Gesetz vereinbart, das Eltern in der Corona-Pandemie unterstützen soll.

Bundestag und Bundesrat haben vereinbart, dass Eltern mit Kindern bis 12 Jahren, die sich in einem gesetzlichen Versicherungsverhältnis befinden, in der Corona-Pandemie unterstützt werden. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Kinderkrankengeldanspruch im Jahr 2021 von 10 Tagen pro Elternteil (20 Tage im Jahr) bzw. 20 zusätzlichen Tagen für Alleinerziehende (40 Tage im Jahr). Bei mehreren Kindern soll der Anspruch voraussichtlich maximal für 45 Arbeitstage pro Elternteil und für maximal 90 Arbeitstage bei Alleinerziehende bestehen.

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