Änderung Anspruchsdauer Kinderkrankengeld

Das 4. Bevölkerungsschutzgesetz vom 22.4.2021 ändert den durch das GWB-Digitalisierungsgesetz eingefügte § 45 Abs. 2a SGB V, wodurch eine längere Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 geregelt ist.

 

Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (4. Bevölkerungsschutzgesetz) vom 22.04.2021 wurde rückwirkend zum 05.01.2021 die Anspruchsdauer auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 noch einmal verlängert. 

Damit besteht im Jahr 2021 ein Anspruch auf Kinderkrankengeld…

  • je Elternteil für jedes Kind für bis zu 30 Arbeitstage.
  • für Alleinerziehende für bis zu 60 Arbeitstage. 

Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch…

  • je Elternteil bis zu 65 Arbeitstage.
  • für Alleinerziehende bis zu 130 Arbeitstage.

Weitere Informationen

Kind wird von seinem Vater gehalten, lächelt und hat eine Blume in der Hand.
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